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13.11.09

Gerichtsurteil

Schenkels Bestseller "Tannöd" ist kein Plagiat

Das wird die Autorin aber freuen: Der Krimi-Bestseller "Tannöd" von Andrea Maria Schenkel ist kein Plagiat. Das Oberlandesgericht München hat in zweiter Instanz die Klage des Sachbuchautors Peter Leuschner gegen die Schriftstellerin abgewiesen. Ihm stehen somit keine Zahlungen wegen Urheberrechtsverletzung zu.

© dpa/DPA
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Der Krimi-Bestseller "Tannöd" von Andrea Maria Schenkel ist kein Plagiat. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in zweiter Instanz die Klage des Sachbuchautors Peter Leuschner gegen die Schriftstellerin abgewiesen. Ihm stehen somit keine Unterlassungsansprüche oder Zahlungen wegen Urheberrechtsverletzung zu.

Gerichtssprecherin Sibylle Fey bestätigte am Freitag entsprechende Medienberichte. Leuschner hatte behauptet, Schenkel habe aus seinem Sachbuch "Der Mordfall Hinterkaifeck" vieles abgeschrieben. In der kommenden Woche kommt der Film "Tannöd" nach dem gleichnamigen Bestseller in die Kinos.

Leuschner hatte argumentiert, Schenkel habe Szene- und Handlungselemente übernommen, die auf seiner Fantasie basierten und damit urheberrechtlich geschützt seien. Dem folgte das OLG wie zuvor das Landgericht München I aber nicht. Die Richter schlossen sich vielmehr der Argumentation von Schenkels Anwälten an.

Diese hatten betont, dass sich die Krimi-Autorin auf allgemein zugängliche Unterlagen - Ermittlungsakten im bayerischen Staatsarchiv und Zeitungsartikel zu dem Mordfall - gestützt habe. Das OLG bestätigte, dass für die Auswertung solcher Unterlagen kein Urheberrecht geltend gemacht werden könne, weil sie der sogenannten Gemeinfreiheit unterlägen (Az.: 6 U 3595/08).

Leuschner habe mit angeblich von Schenkel übernommenen Passagen auch nicht die Höhe einer literarischen Eigenschöpfung erreicht, die für urheberrechtliche Forderungen notwendig sei. Mit anderen von Leuschner beanstandeten Passagen habe die bei Regensburg lebende Krimi-Autorin auf jeden Fall genügend Abstand zum Sachbuch des Klägers eingehalten, erläuterte Sprecherin Fey das Urteil.

Der Rechtsstreit ist mit dem OLG-Urteil möglicherweise noch nicht zu Ende. Zwar ließen die Richter keine Revision gegen ihr Berufungsurteil zu, dagegen könnte Leuschner aber innerhalb bestimmter Fristen eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.

Der 2006 erschienene Roman "Tannöd" (2006) stürmte die Bestsellerlisten und wurde unter anderem mit dem Deutschen Krimi Preis 2007 ausgezeichnet. Es gibt von den Autorinnen Maya Fanke und Doris Happl auch eine Bühnenfassung von "Tannöd", die mit viel Erfolg an mehreren Theatern aufgeführt wurde.

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Quelle: dpa/fp
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