05.02.13

Doktorarbeit

"Vorsätzliche Täuschung" – hartes Urteil gegen Schavan

Das Urteil der Uni Düsseldorf gegen Annette Schavan ist vernichtend. Ihre Doktorarbeit sei eine "vorsätzliche Täuschung". Es dürfte eine Debatte über wissenschaftliche Standards folgen.

Foto: dpa

Kämpft um ihren Doktortitel: Bildungsministerin Annette Schavan (CDU)
Kämpft um ihren Doktortitel: Bildungsministerin Annette Schavan (CDU)

In der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf kann das Bild der hehren, anständigen, tadellosen Wissenschaft leicht Risse bekommen. An den riesigen Pinnwänden finden Studenten zwischen all den Zetteln auch Unterstützung beim Verfassen von Diplom- und Doktorarbeiten.

Jemand hat gegen eine Bezahlung sogar "Ghostwriting" angeboten: "Ich (Promotion Philosophie) kann dich kurzfristig, diskret und hochwertig unterstützen." Man müsste nur einen der hellgrünen Schnipsel abreißen und an die angegebene Mail-Adresse schreiben.

An vielen Stellen lauert die Versuchung, fremde und womöglich fragwürdige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hinter den Milchglastüren des Dekanats, wo schemenhaft zwei sitzende Wachleute zu sehen sind, beschäftigte man sich in den vergangenen Wochen allerdings längst nicht mehr mit kleinen Rissen im Bild von Wissenschaft, sondern mit möglichen Abgründen.

Zum zweiten Mal beriet der Fakultätsrat mit seinen 15 stimmberechtigten Mitgliedern hinter verschlossenen Türen über die Aberkennung des Doktortitels von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU). Es ging um die politische Karriere und um das Lebenswerk der 57 Jahre alten Rheinländerin" "Der Vorwurf der Täuschung hat mich bis ins Mark getroffen. Hier geht es ja nicht um meinen Doktortitel, sondern um meine Integrität", sagte Schavan unlängst.

"Vorsätzliche Täuschung durch Plagiat"

Nun ist der Titel entzogen. Auch Schavans Integrität? Nach fast sechs Stunden trat Dekan Prof. Dr. Bruno Bleckmann vor die Presse im Foyer der Fakultät. Nachfragen waren wieder einmal nicht zugelassen. Bleckmann sprach von einer "vorsätzlichen Täuschung durch Plagiat". In einer am Abend veröffentlichten Pressemitteilung der Uni waren Bleckmanns Worte dann für jedermann nachzulesen.

Damit kommt das seit neun Monaten schwelende Verfahren zu einem vorläufigen Abschluss. Erste Anschuldigungen, Schavan habe in ihrer 1980 eingereichten Arbeit "Person und Gewissen" gegen die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen, wurden im Mai anonym im Internet erhoben.

Schavan hatte daraufhin die Hochschule aufgefordert, die Vorwürfe zu prüfen. Die Ministerin hält sich derzeit auf einer fünftägigen Reise in Südafrika auf. Sie wird erst für Freitag zurückerwartet. Sie hat allerdings bereits vor Monaten angekündigt, um ihre Reputation und ihr Amt kämpfen zu wollen.

Sie klagt nun vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Aberkennung. Auch ein Revisionsverfahren im Falle einer weiteren Niederlage wäre denkbar. Die Opposition hat für den Fall eines Titel-Entzugs den Rücktritt der Ministerin gefordert.

Keine Überraschung

Die Entscheidung der Hochschule ist keine Überraschung. Nicht weil die Anschuldigungen so gravierend gewesen wären, dass kein anderes Urteil denkbar war. Anders als im Fall Guttenberg gehen bis heute die Einschätzungen über Schavans Arbeit innerhalb der Wissenschaftszene weit auseinander.

Ihre Verteidiger dürften sich nun berufen fühlen, Schavan zu verteidigen. Die Heinrich-Heine-Universität muss sich auf stürmische Zeiten einstellen. Denn souverän hat sie das Verfahren nicht gemeistert. Da waren immer wieder bezeichnende Indiskretionen zu verzeichnen.

Das Gutachten des Judaisten Stefan Rohrbacher gelangte früh an die Öffentlichkeit – noch bevor Schavan oder der Promotionsausschuss davon Kenntnis hatten. Aufforderungen einen zweiten Gutachter zu bestellen, wie sie aus der Politik aber auch von Seiten wichtiger Wissenschaftsorganisationen erhoben wurden, kam die Hochschule ebenfalls nicht nach.

Wenige Tage vor der entscheidenden Sitzung wurde dann noch ein Büchlein von unbekannter Stelle der Presse zugespielt, in dem die Zitierregeln für das Fach Erziehungswissenschaft zur Zeit von Schavans Promotion dargelegt wurden. Beobachter interpretierten dies als den letzten Hinweis für die bevorstehende Aberkennung des Titels, gewissermaßen als finale Rechtfertigung.

Debatte über Standards

Zu erwarten ist nun auch eine Debatte über die Standards wissenschaftlichen Arbeitens. Not tut sie in jedem Fall. Die Bewertung von Abschlüssen ist nach wie vor von Bundesland zu Bundesland, ja von Uni zu Uni verschieden. Der Spielraum für Einzelentscheidungen ist groß.

Ein neues, bundesweit gültiges Abschluss- und Zulassungs-Rahmengesetz gibt es nicht, auch weil es Schavan in ihrer Amtszeit versäumt hat, einen entsprechenden Vorstoß zu unternehmen. Sie fürchtete unangenehmen Widerstand – vor allem von den Unions-geführten Ländern.

Eine unabhängige Stelle zur Prüfung etwa von Plagiatsvorwürfen, wie sie auch von der Opposition im Verlauf des Verfahrens gefordert wurde, gibt es nach wie vor auch nicht. Eine solche Stelle hätte den Vorteil, dass der Vorwurf einer politisch motivierten Entscheidung nicht mehr griffe. Der Hinweis, dass die Hochschule, an der promoviert wurde, der beste Ort für die Prüfung sei, geht zumindest bei älteren Arbeiten ohnehin ins Leere.

So auch im Falle Schavans und der Universität Düsseldorf. Schavans Doktorvater Gerhard Wehle wurde von der Uni nicht angehört. Und niemand aus der Zeit Schavans ist heute noch in Düsseldorf in führender Rolle tätig. Die Lehrerbildung, zur Zeit Schavans gerade an die Hochschule gekommen, gibt es nicht mehr. Weil Schavan direkt nach dem Abitur mit einem Promotionsstudium begonnen hatte, bleibt ihr jetzt nur noch der Schulabschluss.

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