10.01.13

Musikrechte

Gema bricht die Verhandlungen mit YouTube ab

Der Verhandlungsmarathon hat ein zwischenzeitliches Ende gefunden. Die Verwertungsgesellschaft Gema bricht die Verhandlungen ab – und will zur Schiedsstelle. Doch YouTube lehnt das ab.

Foto: dpa

Der Streit zwischen der Gema und Youtube verärgert viele Nutzer der Videoplattform
Der Streit zwischen der Gema und YouTube verärgert viele Nutzer der Videoplattform

Die deutsche Musikrechteverwertung Gema hat nach drei Jahren Verhandlungen mit dem Online-Videoportal YouTube die Verhandlungen vorerst abgebrochen. Nach dem erbittert geführten öffentlichen Streit zwischen Gema und YouTube und den fruchtlosen Verhandlungen überrascht dieser Schritt die Beobachter nicht.

Nun soll die Schiedsstelle beim deutschen Patent- und Markenamt darüber entscheiden, welchen Tarif YouTube künftig pro ausgeliefertem Musikvideo zahlen soll. Konkret will die Gema prüfen lassen, ob ein Tarif von 0,375 Cent pro vollständig angezeigtem Musikstück angemessen ist.

Dem widerspricht YouTube seit Monaten, und verweist auf erfolgreiche Einigungen mit Verwertungsgesellschaften in anderen EU-Ländern, wo die Tarife teils deutlich niedriger liegen.

YouTube hält Schiedsstelle für nicht zuständig

Doch ob der Verhandlungsmarathon der Streithähne mit dem Spruch der Schiedsstelle endgültig beendet ist, bleibt abzuwarten: YouTubes Juristen argumentierten bereits im Herbst 2012, dass sie die Schiedsstelle nicht anrufen wollen, da sie gar nicht für YouTube zuständig sei.

Die Begründung: Die Schiedsleute dürfen zwar über Gema-Konflikte mit Inhalteprovidern urteilen – doch YouTubes Mutterkonzern Google sieht sich nicht als Provider, sondern nur als Infrastrukturdienstleister – als "Hoster".

In einem Interview mit der Seite irights.info sagte eine YouTube-Sprecherin: "Das Hinterlegungsverfahren, das in einem solchen Fall den Betrieb eines Dienstes auch bei nicht erfolgter Einigung mit der Gema regelt, steht Hosting-Plattformen nicht offen."

YouTube will Verantwortung an die Nutzer delegieren

Die Verantwortung für die Inhalte auf der Plattform will YouTube so an die Nutzer weiterreichen, die die Videos hochladen. Ob diese Argumentation stichhaltig ist, darüber könnte YouTube sich nach dem Schiedsspruch in diversen Gerichtsinstanzen mit der Gema weiter streiten.

Solange aber bleibt auch den Nutzern in Deutschland der Zugang zu Musikvideos via YouTube weitgehend versperrt – ein Umstand, der in der Musikindustrie wie auch unter den Nutzern in den vergangenen Monaten den Unwillen über die Gema schürte.

Dazu trug YouTube nur zu gerne bei und schaltete vor die Videos in Deutschland Sperrtafeln mit dem Spruch "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden."

Gema will Text auf YouTube-Sperrtafel verbieten lassen

Genau diese Formulierung will die Gema YouTube parallel zum Schiedsgerichtsverfahren nun per einstweiliger Verfügung verbieten lassen: "Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen", ärgert sich Gema-Chef Harald Heker.

"Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Gema die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere." Das aber sei nicht wahr: YouTube könne jederzeit die Rechte zum vorgeschlagenen Tarif erwerben, argumentiert die Gema, und will bei Widerspruch klagen.

Mit den beiden Verfahren lässt die Gema den Streit weiter eskalieren, und auch YouTube trägt nicht zur Klärung bei, sondern sitzt das lieber aus. Sollte YouTube den Spruch der Schiedsstelle ablehnen, würde es dem US-Konzern jedoch deutlich schwerer fallen, seine bisherige Argumentation aufrechtzuerhalten, dass die Gema unangemessen viel Geld verlange.

Welche Konsequenzen der Konzern aus einem solchen Urteil tatsächlich ziehen würde, wie streitwillig und stur er ist, ob er den Rückzug vom deutschen Musikmarkt oder den Gang durch die Instanzen wagt, bleibt abzuwarten.

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