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30.05.09

Raubgut-Streit

Der Welfenschatz bleibt in Berlin

Der Welfenschatz im Kunstgewerbemuseum gehört neben dem Pergamonaltar und der Nofretete-Büste zu den viel bewunderten Prunkstücken der Berliner Museen. Erben von vier jüdischen Kunsthändlern wollten ihn zurück. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz betrachtet den Schatz jedoch nicht als NS-Raubgut.

Die Überschrift der Pressemitteilung, die die Stiftung Preußischer Kulturbesitz gestern Abend heraus gab, klingt lapidar: "Welfenschatz - kein NS-Raubgut". Doch sie ist es nicht. Denn mit dieser 14-seitigen Mitteilung weist die Stiftung nach, dass ihr der Welfenschatz, der heute im Kunstgewerbemuseum gezeigt wird, rechtmäßig gehört. Das haben die Erben von vier jüdischen Kunsthändlern angezweifelt und den mittelalterlichen Kirchenschatz zurückgefordert, weil die Händler rassisch verfolgt gewesen seien. Deshalb hätten sie den Schatz auch nur an das Deutsche Reich verkaufen können, das einen zu niedrigen Preis diktiert habe.

Ursprünglich gehörten die Reliquiare und Tragealtäre, Kreuze und Gebetbücher dem Braunschweigischen Stift Sankt Blasius, das 1030 geweiht wurde. Ab 1671 waren sie in Hannoverschem Fürstenbesitz. 1929 verkaufte der Fürst die letzten 82 Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert aus Geldnot an vier jüdische Kunsthändler. Die Frankfurter Zacharias Max Hackenbroch, Isaak Rosenbaum, Saemy Rosenberg und Julius Falk Goldschmidt hatten sich eigens für diesen Deal zusammengetan. Sie zahlten acht Millionen Reichsmark und versuchten, die Stücke anschließend weiter zu verkaufen. Doch das war in Zeiten der Weltwirtschaftskrise nicht so einfach. 38 Stücke wurden die Händler in Amerika und Europa los, der Rest blieb so lange unverkäuflich, bis der Preußische Staat von Museumsdirektoren und Kirchenvertretern überzeugt werden konnte, die Goldschmiedearbeiten zu kaufen.

"Immerhin belegen die nur rudimentär erhaltenen Akten, dass in diesen Ministerien erhebliche Überzeugungsarbeit geleistet werden musste, den Ankauf für realisierbar zu halten", heißt es im Schreiben der Stiftung, das gestern dem Anwalt der Erben zugestellt wurde. Letztendlich kam der Verkauf zustand und der Preußische Staat zahlte 4,25 Millionen Reichsmark.

Zu wenig, sagen die Erben. Die Stiftung weist nun nach, dass der Preußische Staat der einzige Kaufinteressent war und der gezahlte Preis für die 42 Stücke im Verhältnis nicht niedriger war als der Verkaufserlös für die vorab einzeln verkauften 38 Stücke. Für die erzielten die Kunsthändler zusammen 2,5 Millionen Reichsmark. Nach den Recherchen der Stiftung gab es vorab Vertragsverhandlungen, die nicht darauf schließen lassen würden, dass der Vertrag unter Druck zustande kam.

Schließlich befand sich der Schatz während der Verhandlungen in Amsterdam. Und Saemy Rosenberg, der in Amsterdam lebte, bekam Kunst im Wert von 778 125 Reichsmark aus den Staatlichen Museen. Wegen der Devisenbestimmungen hätte er seinen Anteil sonst nicht ausführen dürfen. Heute befinden sich diese Bilder in verschiedenen Museen der Welt und es ist nachweisbar, dass Rosenberg sie ihnen verkauft hat. Der Rest des Geldes, 3,3 Millionen, ging an die Dresdner Bank, die sie einem der Händler offenbar weiterleitete. Fest steht - trotz einiger fehlender Akten -, dass dieser das Geld ankam und damit offenbar Kredite ablöste.

Und noch etwas spricht aus Sicht der Stiftung gegen einen Zwangsverkauf: Die ehemaligen Verkäufer des Welfenschatzes haben in ihren Entschädigungsverfahren in den fünfziger Jahren "weder vorgetragen noch geltend gemacht, dass der Welfenschatzvertrag verfolgungsbedingt zustande gekommen oder nicht wie vereinbart erfüllt worden ist".

Angesichts dieser ziemlich umfangreichen Faktenlage und trotz einiger ungeklärter Details dürfte es schwierig sein, die Rückgabeforderung weiterhin aufrecht zu erhalten. Trotzdem erklärt die Stiftung den Fall nicht für erledigt. Stiftungspräsident Hermann Parzinger schreibt: "Sollten in Zukunft Unterlagen ermittelt werden, die eine neue Betrachtung des Falles notwendig erscheinen lassen, werden wir diese ebenso sorgfältig prüfen."

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