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Rückgabe-Ansprüche

Preußen-Stiftung hält Welfenschatz nicht für NS-Raubgut

Er gilt als der bedeutendste deutsche Kirchenschatz. Noch befinden sich der Welfenschatz im Berliner Kunstgewerbemuseum. Doch die Erben jüdischer Kunsthändler wollen ihn zurück. Der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Hermann Parzinger, sagt, warum Berlin ihn nicht zurückgeben wird.

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Welfenschatz
Foto: DPA
Der Welfenschatz stammt ursprünglich aus der Stiftskirche Sankt Blasius in Braunschweig. Hier ist das Büstenreliquiar des heiligen Cosmas zu sehen.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat angekündigt, die Reliquien des sogenannten Welfenschatzes aus dem Kunstgewerbemuseum nicht an die Erben der jüdischen Kunsthändler zurückzugeben. Diese haben daraufhin der Stiftung eine „Schlussstrich-Mentalität“ vorgeworfen.

Morgenpost Online: Die Mitteilung über die Recherche-Ergebnisse zum Welfenschatz ist ungewöhnlich lang und detailliert.

Hermann Parzinger: Wir nehmen Anfragen dieser Art generell sehr ernst, und dieses ist ein wichtiger, komplizierter Fall, den wir sehr ausführlich geprüft haben. Nicht alle Dokumente sind erhalten geblieben. Wir mussten rekonstruieren, wie der Ankauf des Welfenschatzes wirklich ablief.

Morgenpost Online: Es fehlt in Ihrer Beweiskette ein wichtiges Dokument, nämlich der Beweis, dass der Vertreter der Kunsthändler das Geld auch entgegengenommen hat.

Hermann Parzinger
Hermann Parzinger
Parzinger: Wir haben die Bestätigung der Dresdner Bank, dass der Preußische Staat 4,25 Millionen Reichsmark gezahlt hat. Außerdem wissen wir, dass einer der Händler die Bank anweisen konnte, das Geld auszuzahlen, er hatte also Zugriff auf das Geld. Belegt ist auch, dass die Umsätze seiner Firma in den Jahren 1935/36 deutlich höher waren als in den Jahren zuvor, und zwar wegen des Verkaufs des Welfenschatzes, wie seine Erbin in dem Entschädigungsverfahren in den Fünfzigerjahren erklärt hat. Wir haben hier also eine dichte Indizienkette. Und wir kennen die Bilder, die der Kunsthändler Saemy Rosenberg aus dem Bestand der Staatlichen Museen an Stelle von Geld bekommen und weiterverkauft hat. Das war zum Beispiel die „Heilige Magdalena“ von Carlo Crivelli, die sich heute im Rijksmuseum Amsterdam befindet. Und das Metropolitan Museum in New York kaufte im Jahr 1937 über einen Zwischenhändler von Rosenberg eine französische Steinmadonna, die ebenfalls aus Berlin kam.

Morgenpost Online: Müssen Sie nach der Ablehnung dieses Rückgabebegehrens nicht fürchten, dass Deutschland in einem schlechten Licht dasteht?

Parzinger: Nein. Wir wollen faire und gerechte Lösungen und handeln hier, wie auch in der Vergangenheit, entsprechend den Washingtoner Prinzipien und gemäß der Handreichung der Bundesregierung. Wir haben diesen komplizierten Fall monatelang recherchiert und konnten auch nachweisen, dass der Kaufpreis angemessen war. Schließlich war der Preußische Staat der einzige Kaufinteressent, und es dauerte einige Zeit, bis er überhaupt bereit war zu kaufen. Die 4,25 Millionen Reichsmark, die der Staat für 42 Kunstwerke – mit dem Hauptwerk, dem Kuppelreliquiar – bezahlte, sind angemessen, auch im Vergleich mit den 2,5 Millionen, die die Händler 1930/31 auf dem Kunstmarkt für die anderen 38 Objekte des Schatzes erzielen konnten.

Morgenpost Online: Der Welfenschatz ist aus Ihrer Sicht jetzt sicher für Berlin?

Parzinger: Wir sagen nicht, dass wir diesen Fall als endgültig abgeschlossen betrachten. Wenn neue Details auftauchen, werden wir die natürlich prüfen. Aber wenn keine neuen Aspekte auftauchen: Ja.

Morgenpost Online: Würden Sie den Fall der Limbach-Kommission vorlegen, wenn der Anwalt der Erben das wünscht? Das Gremium unter dem Vorsitz der Ex-Bundesverfassungsgerichts-Präsidentin Jutta Limbach ist als "Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter" tätig.

Parzinger: Jetzt muss der Anwalt erst einmal auf unsere Stellungnahme reagieren, die wir ihm gemeinsam mit umfangreichen Unterlagen geschickt haben. Das müssen wir jetzt abwarten. Natürlich würden wir einer Prüfung des Falles durch die Limbach-Kommission zustimmen, wenn der Anwalt das vorschlägt.

Morgenpost Online: Es gibt noch ein anderes Rückgabebegehren, das die Nofretete betrifft.

Parzinger: Es gab damals die Praxis der Fundteilung, und so kam die Nofretete zu uns. Diese Praxis entsprach Anfang des 20. Jahrhunderts geltenden Rechtsvorschriften. Heute sieht die Rechtslage anders aus. Aber damals war es so, und deshalb gehört die Nofretete der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Grundsätzlich möchte ich noch einmal betonen: Wenn die Stiftung irgendein Werk zu unrecht besitzt, wird sie es zurückgeben. Das gilt für sämtliche Sammlungsbereiche.



Erschienen am 10.05.2009

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