27.08.12

Gerichtsurteil

Gema darf auch für anonyme Künstler kassieren

Auch die Rechte anonymer Urheber werden von der Verwertungsgesellschaft Gema wahrgenommen. Das ist das Ergebnis eines Gerichtsurteils gegen den Verein der Musikpiraten. Es gilt die "Gema-Vermutung".

Foto: DAPD
Musikpirat mit CD
Christian Hufgard, erster Vorsitzender der Musikpiraten, weigert sich, die Klarnamen des Künstlerduos texasradiofish zu nennen. Deshalb muss er jetzt an die Gema zahlen

Die Verwertungsgesellschaft Gema hat einen Rechtsstreit um die Veröffentlichung vom Musiktiteln unter Pseudonym gewonnen. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte die beklagten Musikpiraten am Montag zu einer Zahlung von 68 Euro plus Zinsen, weil sich der gemeinnützige Verein geweigert hatte, der Gema die Klarnamen eines Künstlerduos zu nennen, um mögliche Urheberansprüche abgleichen zu können.

Die Musikpiraten hatten im vergangenen Jahr eine CD mit Musik von Künstlern veröffentlicht, die nicht der Gema angehören und den Tonträger 2000 Mal vervielfältigt. Eine der Bands hatte seinen Song allerdings unter dem Pseudonym texasradiofish veröffentlicht.

Die Gema forderte daraufhin den Klarnamen der Künstler, um mögliche Ansprüche überprüfen zu können. Die Musikpiraten lehnten dies ab und verwiesen auf eine schriftliche Bestätigung der beiden US-Musiker, wonach texasradiofish der Gema tatsächlich nicht angehört.

Verwertungsbefugnis nicht überprüfbar

Das Amtsgericht hielt diese Bestätigung für nicht ausreichend. Der angebliche Urheber bleibe damit anonym und mache es der Gema unmöglich, die Verwertungsbefugnis zu überprüfen, heißt es in dem Urteil.

Das Gericht stützt sich dabei auf die höchstrichterlich mehrfach bestätigte sogenannte "Gema-Vermutung", wonach der Verwertungsgesellschaft erstmal eine grundsätzliche Wahrnehmungsbefugnis zuerkannt wird. Die Beweispflicht liegt damit bei den Musikpiraten.

Diese kündigten umgehend Berufung an. "Wir streben eine höchstrichterliche Entscheidung an", sagte der Rechtsanwalt der Musikpiraten, Emanuel Schach. Das Amtsgericht hatte die Berufung vor dem Landgericht trotz des geringen Streitwerts zugelassen, da es eine grundsätzliche Bedeutung der Klage erkannte.

Musikpiraten legen nach

Die Musikpiraten nutzen den Prozess unterdessen, um weiter Werbung für ihre Sache zu machen. So veröffentlichten sie pünktlich zum Urteilsspruch am Montag eine weitere CD mit Musik von Gema-freien Künstlern. Auf dem Tonträger "Freedom & Free Beer" befindet sich auch wieder ein Song von "texasradiofish", an denen sich der Streit entzündet hatte.

Die Musikpiraten sind ein Ableger der Piratenpartei Deutschland. Gegründet hatten sie sich 2009, um "die freie Kultur mit dem Schwerpunkt Musik als künstlerisches Ausdrucksmittel zu fördern". Konkret unterstützen die Musikpiraten dabei Künstler, die keine Verwertungsgesellschaft in Anspruch nehmen wollen und ihre Musik jedermann frei zugänglich machen.

Quelle: dapd/fp
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