09.07.12

Auslieferung

Das Ende des Mühlen-Idylls für den Kinderschänder

Frank H. missbrauchte in den USA jahrelang seine Tochter, doch vor der Haft floh er nach Deutschland. Sein Opfer hat ihn nun mit Hilfe des Internets aufgespürt. Jetzt wird der 50-Jährige ausgeliefert.

Foto: DPA
Untergetauchter Straftäter vor Gericht
Der Angeklagte Frank H. im Amtsgericht Neustrelitz

Die Einwohner von Userin bei Neustrelitz haben in diesen Tagen Grund zum Feiern: Stolze 666 Jahre besteht ihre kleine Gemeinde schon. Noch die ganze Woche über feiern die knapp 600 Einwohner den Geburtstag, in einer Landschaft, die alljährlich viele Feriengäste in die reizvolle Gegend der Mecklenburgischen Seenplatte lockt.

Ein dörfliches Idyll, das zuletzt mächtig ins Wanken geriet.

Im Oktober 2011 nahm die Polizei im Dorf Useriner Mühle (Internetselbstauskunft: 57 Einwohner) Frank H. fest. Das Doppelleben des Mannes, den alle gut zu kennen glaubten, erschüttert die Anwohner bis heute: H. ist nämlich ein verurteilter und zuletzt per internationalem Haftbefehl gesuchter Sextäter.

Er wurde vor elf Jahren in den USA wegen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu einer Haftstrafe verurteilt. Sein Opfer war die eigene Tochter. Der Mann – 1962 als Kind zweier Deutscher in Kanada geboren, dann in Deutschland, später in den USA wohnhaft – entzog sich dem Gefängnis durch Flucht. Nun muss er seine Strafe wohl doch antreten.

Einem Auslieferungsersuchen der USA wird nun nachgekommen, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Rostock "Berliner Morgenpost" auf Nachfrage mitteilte. Man gehe davon aus, dass die deutsche Staatsbürgerschaft des Mannes nicht mehr bestehe.

Grund dafür sei die Rechtslage – ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz, noch einen dauernden Aufenthalt habe, kann demnach seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn er oder ein gesetzlicher Vertreter den Antrag auf den Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft stelle. Dies war bei Frank H., der als Kind in den USA lebte, offenbar der Fall.

Auslieferung bis Ende Juli

Der 50-Jährige, der derzeit in der Justizvollzugsanstalt Bützow in Auslieferungshaft sitzt, soll bis Ende Juli ausgeliefert werden. Das Auswärtige Amt und das Bundesjustizministerium haben zugestimmt.

Es ist das Finale einer abenteuerlichen Flucht, die recht unglamourös in der ostdeutschen Provinz endete. Frank H. legte dabei durchaus Erfindungsreichtum an den Tag: Er erfand sich eine neue Identität und benutzte dafür die Geburtsurkunde seines Bruders. Fortan nannte sich H. mit Vornamen Markus statt Frank und machte sich mittels seiner neuen Papiere gleich auch noch um zehn Jahre jünger.

In der neuen Heimat gelang dem dynamisch wirkenden Zuzögling zunächst der Start: Die Einwohner von Useriner Mühle kannten und schätzten H. und seine Frau bald als Betreiber eines durchaus gut besuchten Lokals namens "Mustang Bar und Grill".

Für seine gefälschten Papiere musste sich H. zuletzt auch in seiner Wahlheimat juristisch verantworten. Im Juni 2012 wurde er wegen Urkundenfälschung und Falschbekundung vom Amtsgericht Neustrelitz zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Im Prozess ging es auch um die Motive des flüchtigen Sextäters. "Ich habe versucht, mir ein neues Leben aufzubauen, in den USA war ja alles weg", zitierte der "Nordkurier" den Angeklagten. Das gelang, allerdings mühsam. Das Lokal und dessen Veranstaltungen – unter anderem Kinderfeste – ernährten die Familie nur "am Rande des Hartz-IV-Niveaus".

Zehn Jahre lang unbehelligt

Knapp zehn Jahre lebte H. so unbehelligt gemeinsam mit seiner aus den USA stammenden Ehefrau und einem Sohn in Useriner Mühle. Seine Festnahme überraschte und schockierte die Anwohner gleichermaßen.

Allein H.s Flucht: Der Mann, der sich bei dem Prozess wegen Urkundenfälschung stets scheu unter einer Jacke verbarg und sich bei den Nachbarn nachträglich für die "Unannehmlichkeiten" entschuldigte, ging damals voll auf Risiko: Als im Jahr 2000 in den USA der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs gegen ihn eröffnet wurde, hinterlegte H. eine Kaution, um auf freiem Fuß bleiben zu können.

Dann setzte er sich ab – wohl auch, weil er hoffte, als deutscher Staatsbürger selbst bei einer Verurteilung nicht in die USA ausgeliefert zu werden. H. hatte den Ernst seiner Lage richtig eingeschätzt: In Abwesenheit wurde er von der Jury des US-Gerichts für schuldig befunden. Das Strafmaß steht noch nicht fest, ihm drohen aber zwischen 13 und 27 Jahre Haft.

Es war sein öffentliches Auftreten als Gastronom und Veranstalter, das – Ironie des Schicksals – nach einem Jahrzehnt zu seiner Entdeckung führte: Wie der "Arizona Daily Star" berichtet, hatte seine Tochter Heather unablässig versucht, ihren Peiniger aufzuspüren. Mithilfe von sozialen Medien und Internetsuchmaschinen gelang ihr der Coup.

Als Dreijährige erstmals missbraucht

Die mittlerweile über 30-Jährige, die vor Gericht einst aussagte, bereits als Dreijährige von ihrem Vater erstmals und dann weitere 15 Jahre sexuell missbraucht worden zu sein, entdeckte Frank H. auf der Website seiner "Kulturgaststätte Mustang".

Sie informierte die US-Behörden, die aber erst nach Monaten aktiv wurden. Für Heather O. keine neue Erfahrung: Sie hatte schon als Schülerin auf ihr Leid aufmerksam gemacht, doch kein Gehör gefunden.

Erst als ihr Vater mit seiner mittlerweile 18-jährigen Tochter eine Therapiesitzung besuchte, kam der Fall ins Rollen. H. gab damals zu, dem Kind eine "sexuelle Lektion" erteilt zu haben, darüber, wie "sich Männer gegenüber Frauen verhalten". Ein Fall für die Strafverfolgung, endlich.

Die Auslieferung in die USA, so sie denn stattfindet, ist für sein Opfer eine Herzensangelegenheit. Und wohl auch für die Menschen in Userin, die sich so bitter von Frank H. getäuscht fühlen.

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