Kommentar
Für Christian Wulff wird es eng werden
Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ist kein Schuldspruch. Viele solche Verfahren werden ohne Eröffnung einer Gerichtsverhandlung wieder eingestellt. Insofern könnte Bundespräsident Christian Wulff ohne Nervosität die Nachricht zur Kenntnis nehmen, dass die zuständigen Staatsanwälte in Hannover die Aufhebung seiner Immunität als Staatsoberhaupt beantragt haben.
Von Torsten Krauel
Diese Aufhebung würde, wenn sie Ende Februar zustande kommt, zunächst nur bedeuten: Die Ermittler dürfen alle relevanten Akten einsehen, statt sich wie bisher mit Zeitungslektüre begnügen zu müssen. Ohne die Aufhebung des Schutzes vor Strafverfolgung ist es den Staatsanwälten nicht einmal erlaubt, die Kartons mit Wulff-Akten zu öffnen, die die niedersächsische Landesregierung ihr angeliefert hat. Mit der Aufhebung der Immunität Wulffs wird das anders. Dann dürfen die Ermittler lesen, was sie wollen, anrufen, wen sie wollen, und Zeugen vorladen.
Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ist kein Schuldspruch, aber es ist ein sicheres Indiz für einen Anfangsverdacht. Das wiederum sollte Christian Wulff sehr nervös machen. Denn erstens haben die Ermittler schon aufgrund der Presseberichte den Eindruck gewonnen, da sei etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen. Zweitens richtet der Anfangsverdacht sich gegen den Bundespräsidenten selbst, nicht gegen seinen früheren Sprecher Olaf Glaeseker. Der Anfangsverdacht umfasst mögliche Vorgänge in Wulffs Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident, und er betrifft Bundesgesetze. Das sind die Strafrechtsparagrafen zur möglichen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung im Amt. Als Staatsoberhaupt kann er nur wegen des Bruchs eines Bundesgesetzes angeklagt und eventuell seines Amtes enthoben werden.
Ein Bundespräsident unter Anfangsverdacht - das ist in der Bundesrepublik noch nicht vorgekommen. Es ist ein absolutes Novum, dass das Parlament über die Aufhebung der Immunität für ein Staatsoberhaupt abzustimmen hat. Entsprechend dramatisch sind die politischen Folgen. Die Zurückhaltung wird aufhören, die bisher im politischen Berlin mit Blick auf Wulff guter Brauch war. Das Amt des Staatsoberhaupts dürfe nicht beschädigt werden, lautete das Argument, mit dem die Koalitionsparteien und die Opposition bisher jede konkrete Aussage zu den Vorhaltungen gegen Wulff vermieden haben.
Auch das wird sich ändern. Es wird Fragen geben, wie lange die Bundeskanzlerin und die Fraktionsführung der CDU/CSU noch "volles Vertrauen" in Christian Wulffs Amtsführung setzen können, ohne dass es so scheint, als wollten sie Wulff decken. Vor allem wird es Fragen an den Bundespräsidenten selber geben. Kann er der oberste Dienstherr des öffentlichen Dienstes der Bundesrepublik bleiben, wenn gegen ihn ermittelt wird? Sollte er sein Amt ruhen lassen oder sofort zurücktreten? Im ersten Fall müsste Horst Seehofer als Präsident des Bundesrates die Rolle des amtierenden Staatsoberhaupts übernehmen. Das hätte Folgen für Bayern und die CSU. Im zweiten Fall würde das politische Berlin im Karneval aufgewirbelt, wie man es sich noch am ersten Advent nicht hat vorstellen können.
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