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23.09.09

Kommentar

Eine Mehrheit ist eine Mehrheit

Wir erleben gerade, wie vor der Wahl ein Popanz aufgebaut wird. Der Vorwurf: Sollte Angela Merkel eine schwarz-gelbe Koalition nur mithilfe von Überhangmandaten erreichen, wäre ihre zweite Kanzlerschaft illegitim.

Das ist eine Behauptung, die ein problematisches Demokratieverständnis offenbart und im weltweiten Vergleich auch reichlich provinziell ist.

Zunächst die Fakten: Das Verfassungsgericht hat das Verfahren, mit dem 2005 Wählerstimmen in Mandate umgewandelt wurden, für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sprachen sich nicht generell gegen Überhangmandate aus, sondern gegen einen kuriosen mathematischen Mechanismus bei ihrer Berechnung, der in manchen Fällen bewirkt, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten führt - oder umgekehrt. Deshalb muss das Gesetz bis 2011 geändert werden.

Da sich im Bundestag keine Mehrheit fand, das Wahlgesetz vor jener Frist zu ändern, ist es vollkommen legal, wenn noch einmal nach den alten Regeln gewählt wird. Die Natur der Demokratie besteht ja darin, widerstreitende politische Interessen in gemeinschaftlich akzeptierte Verfahren einzubinden. Deshalb ist es gefährlich, wenn Politiker nun den Anschein erwecken, als könnte eine Wahl, die konform geht mit den Verfahrensweisen der deutschen Demokratie, illegitim sein. Das ist sie nicht.

In der Argumentation von Grünen, SPD und Linken scheint aber auch ein radikal-puristisches Verständnis von Verhältniswahlrecht auf. Ganz so, als könnte nur ein Modus, der die abgegebenen Zweitstimmen eins zu eins in Mandate übersetzt, wirklich demokratisch sein. Dabei ist die Bevorzugung der Erststimme und damit des Wahlkreiskandidaten gegenüber abstrakten Landeslisten eines der wenigen personalen Elemente eines Systems, das ansonsten gänzlich den Parteiapparaten überantwortet ist.

Wie provinziell diese Vorstellung ist, zeigt ein Blick ins Ausland. Sowohl die USA mit ihren Wahlmännern als auch Großbritannien pflegen das Mehrheitswahlrecht, das eine Zersplitterung in Kleinstparteien verhindert, wie sie beim Verhältniswahlrecht leicht eintritt. Davon können etwa Israelis und Italiener ein Lied singen, die kein Mehrheitswahlrecht kennen. Da deren Regierungen in den 90ern immer instabiler wurden, wollten beide Länder klarere Verhältnisse schaffen. In Israel wurde 1996 die Direktstimme für den Premier eingeführt neben der für Parteien. In Italien bekommt die stärkste Partei einen "Bonus", der die Mehrheit stabilisiert. All das ist keineswegs undemokratisch.

Die Deutschen hingegen hatten über Jahrzehnte eine überschaubare Parteienlandschaft mit relativ stabilen Regierungen. Im neuen Fünfparteiensystem sind die Überhangmandate nun aber notwendiger denn je, um Mehrheiten jenseits der großen Koalition zu ermöglichen. Diese zum Dauerzustand zu machen schadet der Demokratie mehr als der kleine Bonus der Überhangmandate. Problematisch ist eher, dass nicht immer die stärkste Partei vom Überhang profitiert. Das vor allem gilt es zu ändern.

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