Wirtschaftsprüfer
Der Wirtschaftsprüfer muss Gesetze und Vorschriften kennen
Die Zahl der Wirtschaftsprüfer ist erneut deutlich angestiegen. Das beweist die Statistik der Wirtschaftsprüferkammer, der alle deutschen Wirtschaftsprüfer angehören. Demnach ist die Branche allein im ersten Halbjahr 2010 um weitere 357 auf insgesamt 13.976 Wirtschaftsprüfer angewachsen. Noch im Jahr 2000 waren der Wirtschaftsprüferkammer zufolge nur 9.984 Wirtschaftsprüfer gemeldet, im Jahr 1932 sogar nur 549.
Wirtschaftsprüfer sind vor allem für ihre Arbeit als Jahresabschlussprüfer von Kapitalgesellschaften bekannt, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Auch Unternehmen ab einer bestimmten Größe und bestimmter Wirtschaftszweige wie Banken, Versicherungen und Betriebe der öffentlichen Hand sind dazu verpflichtet, jährlich ihre Abschlüsse prüfen zu lassen. Eine Vielzahl von Unternehmen lässt ihre Jahresabschlüsse auch auf freiwilliger Basis prüfen, zur eigenen Sicherheit und Kontrolle oder zur Vorlage etwa bei Kreditinstituten.
Die Aufgabe des Wirtschaftsprüfers besteht darin, Einsicht in das Rechnungswesen und den Schriftverkehr einer Firma zu nehmen. Auf diese Weise kann er sich Gewissheit darüber verschaffen, ob die Rechnungslegung formell und materiell den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Erst dann kann ein Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss als ordnungsgemäß bestätigen. In einem Bericht erläutert ein Wirtschaftsprüfer dann seine wesentlichen Prüfungsergebnisse gegenüber dem geprüften Unternehmen. In einem Bestätigungsvermerk wird das Ergebnis der Prüfung nochmals in Kurzform formuliert. Er wird zusammen mit der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht offengelegt. Anders dagegen wird der Prüfungsbericht gehandhabt. Er ist vertraulich und wird nur der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat und Gesellschaftern der Unternehmen zugänglich gemacht.
Wirtschaftsprüfer sind Berater ihrer Mandanten
Entsprechend seinen Kenntnissen von Firmen-Interna ist der Wirtschaftsprüfer ein qualifizierter Berater seiner Mandanten für deren wirtschaftliche Betriebsführung und Organisation. Als solcher muss er wirtschaftliche, finanzielle, organisatorische und wirtschaftsrechtliche Probleme berücksichtigen und lösen. Ebenso wie ein Steuerberater ist ein Wirtschaftsprüfer dazu befugt, seine Kunden in Steuersachen vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten zu vertreten. Dieser Teil der Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers gewinnt immer mehr an Bedeutung, da auch die steuerrechtlichen Vorschriften zunehmen und komplexer werden. Darüber hinaus sind Wirtschaftsprüfer ebenso als Treuhänder tätig. Sie werden als Vermögensverwalter oder Testamentsvollstrecker engagiert. Sie fungieren auch als Gutachter und Sachverständige etwa bei Gericht.
Als Vorbildung für den Beruf eines Wirtschaftsprüfers sind etliche Hochschulabschlüsse anerkannt. 79,2 Prozent der Bewerber können ein abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium vorweisen, so die Zahlen der Wirtschaftsprüferkammer. Ebenso anerkannt ist ein Studium der Volkswirtschaft, der Rechtswissenschaft, der Technik oder der Landwirtschaft. In Ausnahmefällen wird auch eine langjährige Tätigkeit für einen Wirtschaftsprüfer anerkannt. Eine weitere Voraussetzung für das Staatsexamen zum Wirtschaftsprüfer ist eine mindestens dreijährige Arbeit als Prüfer. Da der Beruf gleichzeitig als öffentliches Amt gilt, bestehen auch persönliche Voraussetzungen. So muss eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, der Bewerber muß das Recht haben, ein öffentliches Amt zu bekleiden, in geordneten Vermögensverhältnissen leben, eine geeignete Gesundheit haben und ein berufspflichtkonformes Verhalten. Das Zulassungsverfahren zum Staatsexamen wird von bundeseinheitlich von der Wirtschaftsprüferkammer durchgeführt.
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