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02.09.10

Arbeitszeugnis

Worauf muss man beim Arbeitszeugnis achten?

Ein Arbeitszeugnis ist deswegen wichtig, weil es die Leistungen und Aufgaben des Arbeitnehmers bescheinigt und bewertet. Anhand dieses Dokuments kann der darauf folgende Arbeitgeber bereits einen Eindruck von der Arbeitsweise des Bewerbers bekommen.

© picture alliance / dpa Themendie/dpa Themendienst
Bewerbung - Das Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnisse gehören bei Bewerbungen zu den wichtigsten Unterlagen

Wenn ein Arbeitnehmer ein Unternehmen verlassen möchte, so ist es immer von Vorteil, sich ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seinem Angestellten eine Beurteilung zu schreiben, das steht ihm rein rechtlich zu.

Grundsätzlich unterscheidet man bei einem Arbeitszeugnis zwischen einem einfachen und einem qualifizierten. Das einfache Arbeitszeugnis ist jedoch nicht wirklich zu empfehlen, da es lediglich über die Personalien und die Art und Dauer der Beschäftigung Auskunft gibt, es beinhaltet aber weder Informationen über die Tätigkeiten noch über die Leistung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis hingegen gibt Auskunft über die Arbeitsweise des Beschäftigten und enthält detaillierte Angaben zu seinem Verhalten im Unternehmen.

Obwohl ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber wohlwollend geschrieben sein sollte, sollte der Arbeitnehmer ganz genau auf die Formulierungen in dem Dokument achten, da diese meist kodiert sind. Sprich, ein Arbeitszeugnis, das nach einer guten Beurteilung aussieht, muss in Wirklichkeit gar keine sein, sondern kann abwertende Floskeln enthalten. Steht im Text beispielsweise, dass sich der Arbeitnehmer stets bemüht hat und er die ihm übertragenen Aufgaben erledigte, bedeutet das nichts anderes, als dass er keine Eigeninitiative gezeigt hat und das Leistungsniveau nicht erfüllen konnte.

Wer hingegen ein Arbeitszeugnis erhält, in dem geschrieben steht, dass der Arbeitnehmer die Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit erledigen konnte und die Firma ihm alles Gute für die weitere berufliche Zukunft wünscht, ist das eine Bewertung, die die Note eins bekommen würde. Wichtig ist also, dass der Beschäftigte sein Zeugnis noch einmal mit den Kodierungen abgleicht, die Arbeitgeber manchmal verwenden. Tipps dafür gibt es im Internet.

Zudem sollte das Arbeitszeugnis frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern sein, die Tätigkeiten sollte der Arbeitgeber in der richtigen Reihenfolge gelistet haben und die Beurteilung der Leistungen sollte möglichst im Aktiv erfolgen. Passive Formulierungen können wieder negativ ausgelegt werden, da sie meist mangelnde Selbständigkeit signalisieren. Wer übrigens mit seinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden ist, hat das Recht vom Arbeitgeber eine Nachbesserung zu verlangen.

Übrigens gibt es auch noch die Möglichkeit, sich ein Zwischenzeugnis erstellen zu lassen. Das macht man beispielsweise, wenn es in der Chefetage einen Wechsel gibt und der Beschäftigte sich noch von dem "alten" Vorgesetzten beurteilen lassen möchte.

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