24.01.13

Flughafen

Wowereit fordert Prüfung im Rechtsstreit um BER-Flugrouten

Bei den Flugrouten muss aus Sicht des Regierenden Bürgermeisters Wowereit Sicherheit Vorrang haben. Den BER-Betrieb hält er für ungefährdet.

Foto: pure rendering GmbH

Am 3. Juni 2012 sollte der Flughafen Berlin Brandenburg International in Schönefeld eröffnet werden. Vier Wochen vor dem großen Tag wurde die Eröffnung verschoben. Zum zweiten Mal. Denn ursprünglich sollte der BER am 30. Oktober 2011 an den Start gehen.

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Im Rechtsstreit um die Flugrouten am künftigen Berliner Großflughafen BER hat der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) eine sorgfältige Prüfung des Urteils zur Wannsee-Route angemahnt. Dies sei jetzt Sache der zuständigen Bundesbehörden, erklärte Wowereit am Donnerstag. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte zuvor die sogenannte Wannsee-Flugroute für rechtswidrig erklärt.

Das Gericht gab am Mittwoch den Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Flugroutenfestlegung über dem Wannsee nahe dem künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld statt. Es begründete die Entscheidung mit der Nähe zum atomaren Forschungsreaktors des Helmholtz-Zentrums. Die von dem Reaktor ausgehenden Risiken seien nicht ausreichend ermittelt worden.

Die Flugrouten hatte das Bundesaufsichtsamt für Flugssicherung (BAF) im Januar 2012 festgesetzt. Gegen die Wannsee-Route hatten die Gemeinden Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow, die Deutsche Umwelthilfe sowie zahlreiche Anwohner geklagt. Das BAF wollte über weitere Schritte eigenen Angaben zufolge nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe entscheiden.

Wowereit mahnte, bei Entscheidungen müsse die Sicherheit Vorrang haben. "Wenn sich nach dem jetzigen Urteil Verbesserungen im Interesse der Menschen erreichen lassen, dann ist das positiv", erklärte der Regierende Bürgermeister. Er zeigte sich überzeugt, dass der Betrieb des Flughafens durch den Rechtsstreit nicht gefährdet sei.

Risiko unter Umständen vertretbar

"Es (das Gericht) hat aber nicht gesagt, dass da keine Flugzeuge fliegen dürfen", sagte der Luftverkehrsrechtlers Elmar Giemulla am Donnerstag. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) könne die Abwägung nachholen und zu dem Ergebnis gelangen, dass das Risiko eines Absturzes auf den Reaktor oder eines terroristischen Anschlags vertretbar sei.

Zudem erreichen die meisten Flugzeuge schon vor dem Wannsee eine Flughöhe, in der die Flugsicherung den Piloten erlauben darf, von den Routen abzuweichen. Die Maschinen können dann über Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf Richtung Wannsee abdrehen. "Diese Freigaben sind von der Gerichtsentscheidung nicht erfasst", sagte BAF-Direktor Nikolaus Herrmann . Die von der Wannsee-Route betroffenen Gemeinden forderten, die Maschinen nun westlich um Potsdam herumzuführen anstatt auf dem kürzeren Weg über den Wannsee.

Die Deutsche Flugsicherung hob am Donnerstag hervor, sie habe die Routen nach geltendem Recht geplant. "Wenn das Gericht das anders sieht, müssen wir da eben noch einmal ran", kündigte Sprecherin Ute Otterbein an. Zunächst warte man aber ab, ob das BAF gegen das Urteil vorgeht. Es legt die Routen auf Vorschlag der DFS fest. Das BAF hat sich noch nicht festgelegt, neigt aber dazu, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Herrmann sagte: "Es geht um grundsätzliche Fragen, bei denen sich eine höchstrichterliche Klärung lohnt".

Anderen Flugrouten-Gegnern gibt das Urteil Hoffnung, auch wenn es ausschließlich für die Wannsee-Route gilt. So ist auch eine Klage gegen die geplanten Flüge über den Müggelsee im Südosten Berlins anhängig. Für diese Route wie auch für die über den Rangsdorfer See südlich Berlins drohen auch Verfahren der EU-Kommission, weil die Folgen für Natur und Umwelt nicht untersucht wurden.

Beim Bau des Großflughafens war es bereits mehrfach zu gravierenden Verzögerungen gekommen. Zuletzt war bekannt geworden, dass auch der angepeilte Eröffnungstermin in diesem Oktober nicht zu halten sein wird. Wowereit steht wegen des Debakels massiv in der Kritik.

Quelle: dpa/AFP/mim
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