Hauptstadtflughafen
Gericht verlangt besseren Schallschutz für den BER
Juristischer Sieg für die Anwohner des neuen Flughafens BER: Die Flughafengesellschaft muss ein Programm zum Schallschutz umsetzen.
Anwohner des künftigen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg haben Anspruch auf einen höheren Lärmschutz als ihn die Flughafengesellschaft FBB bislang gewährt.
Die Gesellschaft müsse das im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzen, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag. Dabei müsse sichergestellt werden, dass in Räumen von Wohngebäuden bei geschlossenen Fenstern der Lärmpegel von 55 Dezibel nicht überschritten werde.
Eine erneute Verschiebung des Eröffnungstermins des Flughafens konnten die klagenden Anwohner aber nicht durchsetzen. Eine Untersagung der Inbetriebnahme des Flughafens zum neuen Eröffnungstermin im März 2013 wäre aus Sicht der Richter "angesichts der gravierenden Auswirkungen auf vielfältige öffentliche und private Interessen unverhältnismäßig".
Das Oberverwaltungsgericht verpflichtete das brandenburgische Infrastrukturministerium als zuständiger Planungsbehörde per einstweiliger Anordnung, "durch geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen" auf eine Umsetzung des Schallschutzprogramms hinzuwirken.
Flughafen weist Vertuschungs-Vorwurf zurück
Unterdessen hat Flughafensprecher Ralf Kunkel den Vorwurf der Vertuschung beim Bau des BER zurückgewiesen. Die Flughafengesellschaft FBB habe nichts verschleiert, sagte Kunkel am Freitag.
Medienberichten zufolge belegt ein Protokoll der Projektplanungsgesellschaft PPS vom 5. Oktober 1998, dass die Flughafengesellschaft schon seit damals wusste, dass die Flugzeuge in Schönefeld bei Parallelstarts auf abknickenden Routen abfliegen müssen.
Die PPS habe jedoch stets Geradeaus-Routen kommuniziert. Der damalige Flughafenchef Götz Herberg habe sogar beim Bundesverkehrsministerium um Einflussnahme auf die Deutsche Flugsicherung (DFS) gebeten. Kunkel sagte, der Brief sei hinlänglich bekannt. Die Berichte enthielten keinerlei Neuigkeitswert.
Architekten-Verband: Politik trägt Mitschuld
Am Debakel um den Hauptstadtflughafen trägt die Politik aus Sicht von Architekten und Ingenieuren eine erhebliche Mitschuld. "Die Bauschaffenden und die Planer werden für eine Blamage haften müssen, zu deren Ursache sie nur wenig bis gar nicht beigetragen haben", heißt es in einer am Freitag verbreiteten Stellungnahme des Berliner Architekten- und Ingenieur-Vereins (AIV). Auch die Besetzung des Aufsichtsrats mit Politikern habe zu dem Debakel geführt. "In jedem Fall muss geklärt werden, ob der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen nachgekommen ist."
Im Kontrollgremium der staatlichen Betreibergesellschaft sitzen Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und der Bundes-Verkehrsstaatssekretär Rainer Bomba (CDU). Nachdem der Eröffnungstermin 3. Juni im Mai wegen Brandschutz-Problemen abgeblasen wurde, kündigten sie dem Flughafen-Technikchef Manfred Körtgen und dem Generalplaner, dem Konsortium PG BBI.
Aus Sicht des AIV sind die Probleme bei öffentlichen Bauvorhaben systembedingt: "Fast scheint es zu den Voraussetzungen zu gehören, die Projekte mit zu geringen Kosten und nicht einlösbaren Terminankündigungen über die Startlinie zu schieben. Die Ziellinie erscheint noch weit genug entfernt, und die politischen Gremien werden am Ziel andere sein." Das müsse ein Ende haben, sonst verlören deutsche Bauplanung und Normung weltweit ihren guten Ruf.
Alle Informationen rund um den neuen Hauptstadtflughafen BER im Special von Morgenpost Online – und in unserem Flughafen-Blog Hin und weg



















