Vertragsklausel
BER-Mieter fürchten um ihren Schadenersatz
Die Verschiebung der Eröffnung treibt Mieter am BER an den Rand des Ruins. Wegen einer Vertragsklausel bangen sie nun auch um Schadenersatz.
Der neue Starttermin des Flughafens BER am 17. März hat für die Gesellschafter einen angenehmen Nebeneffekt. Denn dadurch kann der Flughafen möglicherweise Schadenersatzforderungen der Mieter im sogenannten Non-Aviation-Bereich umgehen. Dabei handelt es sich um Geschäfte und Restaurants im Sicherheitsbereich des Terminals. Solange sich die Eröffnung nicht länger als 18 Monate verschiebt, haben die Mieter darauf vertraglich offenbar kein Anrecht.
Sowohl die Flughafengesellschaft als auch die Gesellschafter bestreiten, dass dies bei der Suche nach einem neuen Starttermin eine Rolle gespielt habe. Dabei habe man sich vor allem an den baulichen Daten orientiert und darauf geachtet, dass man den BER einerseits nicht früh im Winter aber auch nicht zu spät im Frühjahr ans Netz gehen lässt. Der 17. März 2013 sei daher der sinnvollste Termin gewesen. Dennoch dürfte es den Verantwortlichen nicht ungelegen kommen, dass sich das Datum noch innerhalb der genannten Frist von 18 Monaten befindet. Das gilt auch, wenn man den ursprünglichen Starttermin im November 2011 zu Grunde legt. Denn ansonsten könnten weitere Forderungen nach Schadenersatz auf sie zukommen.
Acht Mieter kurz vor der Insolvenz
39 Mieter hatten sich auf den 3. Juni als Starttermin eingestellt. Unter ihnen sind 21 kleine und mittlere Betriebe. Sie sind von der Verschiebung am härtesten betroffen. Acht von ihnen stehen laut Flughafengesellschaft kurz vor der Insolvenz. Ihre finanziellen Mittel reichen nach derzeitigem Stand nur noch maximal sechs Wochen. Die großen Betriebe hätten dagegen mehr Spielraum.
Die Grünen werden am heutigen Freitag erstmals im Roten Rathaus Akteneinsicht zum Flughafen nehmen. Sie erhoffen sich davon unter anderem Erkenntnisse, wie es zur Verschiebung des Starttermins kommen konnte. Es könne nicht sein, "dass am Ende niemand für dieses Debakel verantwortlich ist", sagt Ramona Pop, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Abgeordnetenhaus. Sie suchen dort nach Hinweisen auf Fehlverhalten der Geschäftsführung und Versäumnissen des Aufsichtsrats unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD).
Unterdessen hat das Verwaltungsgericht Cottbus der Flughafengesellschaft ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht. Grund ist die bislang verweigerte Akteneinsicht zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafen. Laut Gerichtsbeschluss vom Donnerstag müssen einem Kläger aus Kleinmachnow innerhalb von drei Werktagen die Unterlagen vorgelegt werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte bereits Mitte Mai in einem Eilverfahren die Akteneinsicht angeordnet. In den Akten vermuten Fluglärmbetroffene Informationen über eine mögliche Täuschung bei den Flugrouten für den Flughafen BER. vu


















