BER-Debakel
Reisebüros wollen Schadenersatz von Berliner Flughafen
Die geplatzte Eröffnung des Hauptstadtflughafens BER hat weitere unangenehme Folgen: Jetzt pochen die Reisebüros auf Schadenersatz.
Nach den Fluggesellschaften wollen auch Reisebüros und -veranstalter Schadenersatz für die geplatzte Eröffnung des Hauptstadtflughafens. "Es kann nicht sein, dass wir auf den finanziellen Schäden sitzen bleiben", teilte Otto Schweisgut, der Vizepräsident des Deutschen Reiseverbands am Montag in Berlin mit.
Er schätze den unmittelbaren Schaden auf mehrere Millionen Euro – etwa für Überstunden, in denen Mitarbeiter Reisen manuell umbuchen. Die Kosten würden nun ermittelt. Der Verband behalte sich vor, sie zu gegebener Zeit beim staatlichen Flughafenbetreiber geltend zu machen.
Die für den 3. Juni geplante Eröffnung war vor vier Wochen abgesagt worden, weil der neue Flughafen nicht fertig ist. Passagiere müssen deshalb auf die alten Flughäfen Tegel und Schönefeld ausweichen.
Flughafen Tegel: "Es ist eng, aber es läuft"
Der Berliner Flughafen Tegel hat laut Betreiber auch den stärkeren Verkehr zu Wochenbeginn gut verkraftet. "Es ist eng, aber es läuft", sagte Sprecher Leif Erichsen am Montag.
Auf dem Plan standen rund 530 Flüge. Das waren etwa 100 mehr als am Sonntag, als Tegel zum ersten Mal die Last zusätzlicher Flüge tragen musste, die für den Hauptstadtflughafen geplant waren. Auch auf dem alten Flughafen in Schönefeld lief laut Erichsen am Montag alles reibungslos.
Eintragung für Volksbegehren zu Nachtflügen beginnt
In Brandenburg hat am Montag ein Volksbegehren für ein konsequentes Nachtflugverbot auf dem neuen Hauptstadtflughafen in Schönefeld begonnen. Es zielt auf ein striktes Flugverbot zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Das Volksbegehren ist auf sechs Monate befristet und endet am 3. Dezember. Berechtigt sind rund 2,14 Millionen Brandenburger, die älter als 16 Jahre sind. Für einen Erfolg sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig. Dann müsste sich der Landtag erneut mit der Thematik beschäftigen.
Die Initiatoren der vorangegangenen Volksinitiative gegen Nachtflüge hatten im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben knapp 40.000 Unterschriften gesammelt. Der Landtag lehnte sie jedoch am 16. Dezember mehrheitlich ab. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte entschieden, dass auf dem neuen Airport zwischen 0 und 5 Uhr nicht geflogen werden darf. Zwischen 22 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5 und 6 Uhr seien im Schnitt 77 Starts und Landungen zulässig, maximal 103.
Die Unterschriftenlisten liegen in Rathäusern, Amtssitzen oder auch öffentlichen Bibliotheken aus. Anders als in Berlin ist in Brandenburg keine freie Unterschriftensammlung auf der Straße möglich. Sollte der Landtag im Falle eines Erfolgs dem Anliegen wiederum nicht stattgeben, käme es zu einem Volksentscheid.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) rief zur Beteiligung an dem Volksbegehren auf. "Vorrang vor dem wirtschaftlichen Interesse der Flughafengesellschaft, in Schönefeld ein internationales Luftfahrtdrehkreuz mit Umsteigefunktion zu schaffen, muss der Gesundheitsschutz der Bevölkerung haben", sagte BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat am Montag.
In Berlin kamen für eine ähnliche Volksinitiative mehr als 30.000 Unterschriften zusammen. Auch der Berliner Senat votierte gegen ein Volksbegehren, das hier bereits läuft.
Alle Informationen zum neuen Haupstadtflughafen BER im Special von Morgenpost Online - und in unserem neuen Flughafen-Blog Hin und weg



















