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27.01.12

Ratgeber

Wieviele Arbeiten dürfen Schüler pro Tag schreiben?

Es ist bereits mehrfach vorgekommen, dass mein Sohn (6. Klasse) an einem Tag eine Arbeit und einen Vokabeltest schreiben musste und außerdem noch eine Projektarbeit in einem Referat vorstellen musste. Gibt es da keine Regelungen, dass nur eine Arbeit pro Tag erlaubt ist? Und müssen sich die Lehrer einer Klasse nicht absprechen, wenn sie Arbeitstermine festlegen? Timor B. aus Pankow

Selbstverständlich haben sich Lehrer über die beabsichtigten Aufgabenerteilungen und Leistungskontrollen abzusprechen. Das sie hierzu nach dem Schulgesetz verpflichtet sind (§ 67 II), vergessen sie allerdings zuweilen. Klassenarbeiten, Tests und Projektarbeiten gehören zu den in der Grundschulverordnung (GsVO) geregelten Lernerfolgskontrollen, wozu neben den schriftlichen auch die mündlichen (zum Beispiel Unterrichtsbeteiligung, Präsentationen) und sonstigen Leistungen (zum Beispiel Hausaufgaben, Führung der Hefter) gehören (§ 20 I). Hinsichtlich der Klassenarbeiten bestimmt die Verordnung ausdrücklich, dass an einem Tag lediglich eine Klassenarbeit geschrieben werden darf (§ 20 II). Nach einer früheren Verordnung sollen sie nach pädagogischen Gesichtspunkten über das Schuljahr verteilt werden, um eine Häufung zu vermeiden. Es sollen möglichst nicht mehr als drei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben werden. So wie die Schulkonferenz über die Grundsätze der Vergabe und des Umfanges von Hausarbeiten entscheidet, beschließt die Gesamtkonferenz der Lehrer mit einfacher Mehrheit solche über Art, Umfang und Verteilung der Klassenarbeiten (§ 79 II SchulG, § 20 II GsVO). Über die konkrete Umsetzung dessen entscheidet dann die Klassenkonferenz, die für jede Klasse gebildet werden muss und in der auch über die Zusammenarbeit der Lehrerkräfte befunden wird (§ 81 I SchulG). Bei Problemen sollten die Elternsprecher zunächst das Gespräch mit den Klassenlehrern suchen, die hier koordinierend wirken können. Ist dieses erfolglos sollte dem Schulleiter vorgetragen werden, der die Gesamtverantwortung in der Schule trägt. Gegebenenfalls kann das Problem in der Gesamtelternvertretung und den anderen schulischen Gremien thematisiert werden. In der Schulkonferenz entscheiden die Eltern maßgeblich mit, in den anderen schulischen Konferenzen sind sie zumindest beratend beteiligt.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

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