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20.01.12

Ratgeber

Der Lehrer riecht nach Alkohol - wen sollen wir ansprechen?

Mein Sohn (8. Klasse) hat schon mehrfach erzählt, dass einer seiner Lehrer jeden Morgen mit einer Alkoholfahne in die Klasse kommt. Es ist wohl auch den anderen Kindern in der Klasse schon aufgefallen, sagt er. Wen sollen wir ansprechen? Da der Lehrer grundsätzlich keine Hausaufgaben aufgibt, kann ich auch nicht nachprüfen, ob sich das Alkoholproblem auch auf die Leistungen auswirkt. Aber natürlich haben wir jetzt die Befürchtung, dass der Lehrer seinen Unterricht nicht mehr vernünftig machen kann. Anita S. aus Zehlendorf

Ein Lehrer, der wahrnehmbar alkoholisiert unterrichtet, verliert nicht nur seine Autorität und Vorbildfunktion, sondern verstößt auch gegen seine dienstlichen Obliegenheitspflichten. Sprechen Sie mit den Elternvertretern über das Problem. Auch wenn es um ein durchaus delikates und mit einem gewissen Fingerspitzengefühl zu behandelndes Thema geht, sollten Eltern nicht zögern, die Schulleitung über die von den Schülern gemachten Beobachtungen zu informieren. Der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schule und entscheidet über den Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte (§ 69 I Schulgesetz). Seit dem Schulgesetz von 2004 ist er nicht mehr "Gleicher unter Gleichen", sondern hat die Funktion eines Dienstvorgesetzten. Damit hat er auch Fürsorgeverpflichtungen seinen Mitarbeitern gegenüber.

Ein guter Schulleiter wird dankbar über Hinweise sein, denn das höhere Maß an Kompetenzen und die neuen Aufgaben, die ein Schulleiter zu erfüllen hat, gingen nicht mit zusätzlichem Personal zur Unterstützung einher. Gerade an großen Schulen fehlen häufig die Ressourcen für unangemeldete kollegiale Beobachtungen oder Kontrollen. Andererseits ist aber auch bekannt, dass zuweilen eine falsch verstandene Kollegialität eine wirkliche Aufklärung verhindert oder doch erheblich verzögert. Vielleicht verleitet auch ein permanenter Lehrermangel und Stundenausfall dazu, nicht sofort und mit Nachdruck gegen Lehrer vorzugehen, die ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht immer hinreichend nachkommen können.

Sollte also das Gespräch mit der Schulleitung nicht zustande kommen, können Sie eine Beschwerde in Schriftform erheben und dabei sachlich und genau die Beobachtungen der Schüler (keine Tatsachenbehauptungen) wiedergeben. Letztendlich bleibt auch die Möglichkeit, die regionale Schulaufsicht zu informieren sowie das Recht auf die Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

Wenn Sie eine Frage haben, schreiben Sie an familie@morgenpost.de

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