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13.02.12

Schülerrechte

Anwälte im Klassenzimmer

Berliner Juristen klären Schüler über ihre Rechte auf - ein Thema, bei dem Eltern und Lehrer oft keine Antworten haben

© Marion Hunger
Marion Hunger
Fragestunde: Anwältin und Mediatorin Ulrike Hinrichs zu Besuch in der 10. Klasse der Sophie-Charlotte-Oberschule. Sie diskutiert mit den Schülern über das deutsche Recht und ist begeistert, wie interessiert die Jugendlichen sind

Es ist halb zwei, die Pausenglocke der Sophie-Charlotte-Oberschule unweit des Adenauerplatzes klingelt. Doch nicht alle Mädchen und Jungen der 10. Klasse von Lehrerin Andrea Oberstadt beißen in ihre Stullen. Joschka, Jihen, Marian, Leon, Marie und Tia gehen lieber nach vorn Richtung Tafel. Dort steht Ulrike Hinrichs und kramt in einer Tüte. Mit zufriedenem Lächeln zieht die Anwältin und Mediatorin aus Schöneberg eine schwarze Richterrobe hervor. Die Jugendlichen schauen neugierig. "Mensch, ist das interessant hier heute", sagt Jihen. Sie meint die Projektstunden zum Thema "Recht", die in ihrer Klasse stattfinden. Ihre Schulfreunde nicken und berühren ehrfurchtsvoll die Robe.

Recht zum Anfassen: Dieses Motto ist bei der Initiative "Anwälte gehen in die Schulen" wörtlich zu nehmen. Vor sechs Jahren initiierte der Berliner Anwaltsverein das Projekt - als Antwort auf die steigende Gewalt an Schulen. Indem Anwältinnen und Anwälte als Referenten den Unterricht besuchen, wollen sie das Rechtsgefühl und das Normenbewusstsein der Jugendlichen fördern. "Erst wenn Jugendliche die Spielregeln der Gesellschaft kennen und akzeptieren, sind sie in der Lage, sich nach ihnen zu richten", sagt der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins und Gründer des Projekts, Ulrich Schellenberg. Mittlerweile informieren 40 Anwältinnen und Anwälte die Schüler ehrenamtlich zu Rechtsthemen. An die 80 Termine gibt es im Jahr. Ulrike Hinrichs war von Anfang an dabei. "Es macht mir Spaß, für unser Recht, das für die meisten Menschen so abstrakt und staubtrocken wirkt, zu werben und es mit purem Leben zu füllen", sagt die blonde Frau und lacht.

Kontrolle, aber auch Erlaubnis

Die Pause ist vorbei, die knapp 30 Jugendlichen zwischen 15 und 16 Jahren drängen zurück in den Klassenraum. Ulrike Hinrichs hat die Robe übergestreift. "Wisst ihr, warum der Richter in Verhandlungen eine Robe trägt?", fragt sie. Die Jugendlichen überlegen. "Richtig, die Robe unterstreicht die Trennung von Person und Funktion", fasst Ulrike Hinrichs die Antworten zusammen. "Das Gewand soll das Persönliche neutralisieren, sodass der Mensch nur noch als Vertretung des Rechts wahrgenommen wird."

Ulrike Hinrichs möchte, dass sich die Jugendlichen ihre eigenen Gedanken über das Recht machen. Und so lässt sie die Klasse auch ganz frei überlegen, was ihr zum Thema einfällt. "Macht geben", sagt Marie. "Sicherheit", fällt Tia ein. Marian wirft das Stichwort "Grenzen" ein, es folgen Begriffe wie Strafe und Kontrolle, Respekt, Regeln und Erlaubnis. "Eine Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn Recht herrscht", meint Yannick. Ulrike Hinrichs strahlt. "Ihr habt es erfasst", sagt sie. "Das Recht ist nicht nur wichtig, wenn etwas Schlimmes passiert ist, sondern es regelt unser gesamtes Zusammenleben und ist allgegenwärtig." Aus dem Recht, betont sie, leiteten sich nicht nur Pflichten ab, sondern auch Rechte - "und über die möchte ich euch aufklären".

Während Kinder und Jugendliche über Pflichten meist gut Bescheid wüssten - nicht zuletzt wegen der vielen Verbotsschilder um sie herum -, gebe es beim Thema Rechte noch Nachholbedarf, sagt die Anwältin. "Viele Erwachsene wissen selbst nicht Bescheid - oder sie wollen den Nachwuchs gar nicht aufklären, weil es Kontrollverlust bedeutet." Nach Ansicht von Ulrike Hinrichs ein Fehler: "Nur wenn es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten gibt, kann eine Gemeinschaft funktionieren."

Schon lange bevor Kinder volljährig sind, haben sie Rechte und Pflichten. So ist ein Kind bereits mit sieben Jahren beschränkt geschäftsfähig. Es darf im Rahmen seines Taschengelds allein Verträge abschließen und ist bedingt deliktsfähig. Das heißt, es haftet ab jetzt, wenn es Schaden anrichtet - soweit es einsichtsfähig ist. Mit zwölf Jahren ist ein Kind beschränkt religionsmündig und hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn seine Religionszugehörigkeit geändert werden soll. Mit 14 Jahren wird das Kind zum Jugendlichen und ist allein religions- und strafmündig. Mit 15 Jahren darf ein Minderjähriger ins Arbeitsleben einsteigen, mit 16 weiten sich die Freiheiten im Privatleben aus. Dann dürfen Jugendliche auch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Gaststätte oder Disco bis Mitternacht besuchen. Der Jugendliche darf leichte alkoholische Getränke wie Bier oder Wein kaufen und Mofa fahren. Selbst "ehefähig" ist er dann: Insofern der Partner volljährig ist und Vormundschaftsgericht und Eltern zustimmen, kann er heiraten. Mit 18 Jahren ist ein Jugendlicher volljährig und erwirbt damit fast alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen. Das heißt: Volle Geschäftsfähigkeit. Volle Prozessfähigkeit. Aktives und passives Wahlrecht. Unbeschränkte Ehemündigkeit. Unbeschränkter Besuch von "Vergnügungseinrichtungen". Verzehr hochprozentigen Alkohols. Volle Deliktsfähigkeit.

Die Themen, welche die Jugendlichen in der Oberschule am meisten interessieren, entspringen ihrem Schulalltag. Bereits im Vorfeld hat Klassenlehrerin Andrea Oberstadt Fragen gesammelt und sie an Ulrike Hinrichs geschickt. So kann die Anwältin, die auch einen Rechtsratgeber für Jugendliche verfasst hat, direkt auf Nöte und Sorgen eingehen.

Die Frage, ob Lehrer Handys einziehen dürfen, brennt allen unter den Nägeln. "Vom Prinzip her ist das Handy natürlich Eigentum des Schülers", erklärt Ulrike Hinrichs. "Aber das Recht am Handy kann in Konflikt geraten mit der Schulordnung. Die Schule muss gewährleisten, dass der Unterricht ordnungsgemäß stattfinden kann und bei Arbeiten nicht geschummelt wird." Daher könne das Handy vorübergehend weggenommen werden. Ein generelles Verbot von Handys auf dem Schulgelände hält sie für problematisch. "Schließlich gibt es ja auch noch die Pausen - und außerdem sind Handys sinnvoll, um Infos zwischen Eltern und Kindern zu übermitteln und Notfälle zu managen." Die Handy-Frage sorgt für eine grundsätzliche Rechtslektion. "Das Recht", sagt Ulrike Hinrichs, "ist nicht immer klar. Juristen legen es aus und haben häufig verschiedene Meinungen." Daher brauche es überhaupt erst Anwälte und Richter. "Doch nicht immer sollte man auf sein Recht pochen. Oft ist ein Gespräch sinnvoller als eine Klage."

Was ein Lehrer darf

Weitere Fragen, die die Schüler bewegen, sind, ob Lehrer Zettelchen von Schülern lesen dürfen. Ob sie Taschen ausleeren dürfen. Ob sie Schüler beleidigen dürfen. Aber auch, ob man es sich als Nichtraucher gefallen lassen muss, in der Öffentlichkeit passiv rauchen zu müssen. Ulrike Hinrichs beantwortet alle Fragen geduldig und ermutigt die Klasse, sich weiter mit dem Recht zu beschäftigen. Ganz offensiv geht sie auch mit dem Thema Straftaten um und will wissen, ob schon jemand mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. "Zum Erwachsenwerden gehört dazu, dass man Regeln lernt und sie auch austestet. Das ist aber jetzt keine Erlaubnis, Straftaten zu begehen. Wer eine begeht, dem wünsche ich, erwischt zu werden. Das ist wirklich heilsam."

Mit einer Diskussion, dass sich das Recht ständig weiterentwickelt, weil es das veränderliche Wertesystem der Gesellschaft spiegelt, geht der Projekttag zu Ende. Das, findet die Klasse, ist ein weiterer Grund, dass Ulrike Hinrichs wiederkommt: Schließlich muss sie sie auf den neuesten Stand der Dinge bringen.

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