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03.11.11

Erziehungsberechtigung

"Ich halte diese Rückführung für unverantwortlich"

In ihrer Ratlosigkeit haben sich Tanja und Tino B. auch an den Sozialpädagogen und Sozialarbeiter Christoph Malter gewandt. Er ist Mitarbeiter der Berliner Arbeitsgemeinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie, die sich vor allem mit Pflegekindern befasst, und stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Schleswig-Holstein für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien. Annette Kuhn hat mit ihm über die Situation gesprochen.

Berliner Morgenpost: Ist es nicht immer schwer für Pflegeeltern, wenn sie ihr Pflegekind wieder abgeben müssen?

Christoph Malter: Eine Pflegefamilie muss wissen, auf welchen Zeitrahmen sie sich einlässt. Sie muss wissen, ob das Pflegekind sechs Wochen oder sechs Monate bei ihm bleibt. Es geht nicht, dass man Kinder auf eine unbestimmte Zeit bei einer Pflegefamilie lässt, wenn eigentlich nur eine Kurzzeitpflege geplant war. Sonst entsteht eine viel zu starke Bindung.

Berliner Morgenpost: Eine Kurzzeitpflege sollte generell nicht länger als sechs Monate dauern. Wieso ist es wichtig, diese Frist einzuhalten?

Christoph Malter: Nach sechs Monaten, meistens aber schon viel früher, binden sich kleine Kinder auch an Ersatzpersonen wie Adoptiv- oder Pflegeeltern, die dann quasi zu ihren Eltern werden. Sie fassen erneut Vertrauen in erwachsene Menschen und erleben die Welt als nicht mehr feindselig, sondern freundlich, versorgend. Eine erneute Trennung von den Pflegeeltern ist für ein bereits vorbelastetes Kind wie Riccarda ein enorm hohes Entwicklungsrisiko.

Berliner Morgenpost: Nach dem Grundgesetz haben Eltern ein Recht auf Erziehung ihrer Kinder. Muss man den Eltern von Riccarda nicht auch diese Chance geben?

Christoph Malter: Mit dem Elternrecht, seine Kinder erziehen zu dürfen, ist auch die Pflicht verbunden, dies zu tun. Den allermeisten Eltern gelingt dies in der Regel recht gut. Die Eltern von Riccarda waren mit der Versorgung eines Säuglings überfordert. Riccarda wäre fast verhungert, sie wurde extrem vernachlässigt und die Eltern waren nicht in der Lage, aktiv Hilfe zu suchen. Wenn kurzfristige Hilfen oder Unterstützung nicht ausreichen, so ist der Staat verpflichtet, eine gedeihliche Erziehung zu sichern. Wenn das mit den Eltern nicht geht, dann im Zweifelsfall auch ohne sie.

Berliner Morgenpost: Ist ein Kind, das als Säugling aus der Familie genommen wird, nach drei Jahren überhaupt in der Lage, wieder eine Beziehung zu den Eltern aufzubauen?

Christoph Malter: Wenn die Herkunftseltern die Pflegeeltern und deren Erziehungsbemühungen nicht bekämpfen, wenn das Kind nicht durch Misshandlung von den Herkunftseltern traumatisiert wurde und sich deshalb bei Besuchen ängstigt, dann können durch regelmäßige Kontakte positive Beziehungen entstehen, allerdings keine tragfähigen, primären Bindungsbeziehungen.

Berliner Morgenpost: Wenn es von vornherein das Ziel ist, das Kind wieder in die Herkunftsfamilie zurückzuführen - wie müsste während der Kurzzeitpflege der Kontakt aussehen?

Christoph Malter: Die Mutter muss so schnell wie möglich, bei einem Säugling hoffentlich täglich, zur Verfügung stehen. Schon kurzfristige Trennungen von der Mutter von wenigen Wochen sind für Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren eine extreme Belastung. Intensive Kontakte gehen natürlich nur, wenn die Gründe für die Unterbringung erkannt und diese Probleme hoffentlich überwunden sind.

Berliner Morgenpost: Die Eltern von Riccarda bekommen im Moment 80 Stunden Familienhilfe. Wenn sie nach Ende des Projekts wieder überfordert sein sollten mit der Erziehung ihrer Kinder - was könnte mit Riccarda passieren?

Christoph Malter: Im günstigsten Fall wird Riccarda erneut fremduntergebracht - ein Schicksal, das sie mit vielen Pflegekindern teilt. Gut die Hälfte aller Pflegekinder ist nicht zum ersten Mal fremd untergebracht. Hoffentlich passiert nichts Schlimmeres, denn in Deutschland kommen mehr Kinder, als man wahrhaben will, trotz jugendamtlicher Interventionen zu Schaden.

Berliner Morgenpost: Wurde im Fall von Riccarda Elternrecht vor Kindeswohl gestellt?

Christoph Malter: Natürlich. Wie sonst kann man rechtfertigen, dass einem Kind die sozialen Eltern geraubt werden und es zurück in schädliches Milieu verpflanzt wird, bevor die "Sanierungsarbeiten" in der Familie begonnen wurden? Im "Fall" von Riccarda haben wir es meines Erachtens mit einer derart desolaten Situation einer Multiproblemfamilie zu tun, dass es unvorstellbar scheint, dass diese den Bedürfnissen des Kindes gerecht werden kann. Die materielle Situation ist nicht hinreichend gesichert, die Wohnsituation ebenso nicht, dann gibt es zu viele weitere - sehr bedürftige - Geschwister in der Familie. Ich halte diese Rückführung für unverantwortlich.

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