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28.11.09

Lebenspartnerschaftsgesetz

Neue Rechtslage stärkt lesbischen und schwulen Eltern den Rücken

Das 2005 novellierte Lebenspartnerschaftsgesetz eröffnet lesbischen Paaren neue Möglichkeiten. Die darin vorgesehene Stiefkindadoption ermöglicht der Partnerin, das volle Sorgerecht für neugeborene Kinder zu übernehmen - vorausgesetzt, der Vater tritt davon zurück.

Beim Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) heißt es, nur in Einzelfällen würden die Anträge auf Adoption von den Familiengerichten nicht genehmigt. Grundlage dafür ist ein Gutachten des Jugendamtes. Deren Mitarbeiter stünden homosexuellen Eltern inzwischen aufgeschlossener gegenüber. In "Diversity-Schulungen" hätten sie gelernt, auch andere Lebensentwürfe jenseits heterosexueller Beziehungen zu akzeptieren. Bei lesbischen Paaren habe die Option der Stiefkindadoption einen Babyboom ausgelöst, sagt Constanze Körner, die beim LSVD das Projekt Regenbogenfamilien leitet und selbst vierfache Mutter und Co-Mutter ist. Großzügig schätzen die Lobbyisten, dass inzwischen jede dritte Lesbe ein Kind hat. Bei Schwulen sei der Kinderwunsch nicht unbedingt schwächer ausgeprägt, so Körner. Sie würden aber eher versuchen, ein Kind zu adoptieren oder in Pflege zu nehmen. Würden sie selbst Nachwuchs mit einer lesbischen Frau zeugen, wachse dieser in der Regel bei der Mutter auf. Die Väter hätten mehr Pflichten als Rechte.

Den Frauen in ihrer Sprechstunde rät Körner eher davon ab, nach potenziellen Vätern im Internet zu suchen. Sie sagt, natürlich sei es ratsam, gewisse Absprachen vor der Zeugung zu treffen und möglicherweise auch notariell beglauben zu lassen. Vertrauen sei jedoch die wichtigste Voraussetzung. Sie empfiehlt lesbischen Paaren, sich den Samenspender im Bekanntenkreis zu suchen oder sich das Sperma von einer Samenbank zu besorgen - und zwar von Spendern, die ihre persönlichen Daten hinterlegt haben: Nach EU-Recht habe jedes Kind ein Recht zu erfahren, wer sein Vater ist.

Regenbogenfamilien sind nicht nur relativ stabil, die Kinder entwickeln auch ein höheres Selbstwertgefühl als Kinder heterosexueller Eltern. So jedenfalls steht es in einer Studie, die das Bayerische Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg im Auftrag des Bundesjustizministeriums durchgeführt hat. Dazu befragten die Wissenschaftler mehr als 1000 Regenbogenfamilien.

Das Fazit der Forscher liest sich wie ein Plädoyer für die Gleichstellung homosexueller Paare im Steuerrecht: "Nicht die sexuelle Orientierung der Eltern ist entscheidend für das Wohlergehen, sondern das Klima in der Familie." Und das sei in solchen Lebensgemeinschaften stärker von Toleranz und Gleichberechtigung geprägt.

Quelle: ah
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