Fehlverhalten
Schaffner lässt Siebenjährigen am Bahnhof stehen
Ein Zugbegleiter der Deutschen Bahn ließ in Brandenburg ein minderjähriges Kind alleine am Gleis stehen. Das hatte für den Schaffner Konsequenzen.
Ein siebenjähriger Junge ist auf dem Bahnhof Doberlug-Kirchhain beim Aussteigen unbeabsichtigt von seinem Großvater getrennt worden – der Zugbegleiter überließ das Kind dann allein seinem Schicksal. Die Bahn räumte ein Fehlverhalten des Mitarbeiters ein – er wurde abgemahnt.
Nachdem der Junge mit seinem Fahrrad den Regionalexpress in seiner südbrandenburgischen Heimatstadt Doberlug-Kirchhain (Elbe-Elster) verlassen hatte, schlossen sich die Türen plötzlich. Sein 70-jähriger Großvater schaffte er nicht mehr aus dem Zug, er konnte erst auf dem nächsten Bahnhof aussteigen und zum wartenden Enkel zurückfahren.
Der Schaffner holte aber nicht wie vorgeschrieben telefonisch Hilfe für das alleingelassene Kind, obwohl der Großvater ihm im anfahrenden Zug sofort von dem Vorfall berichtet hatte. Deshalb sei der Zugbegleiter abgemahnt worden und dürfe nicht mehr als Kundenbetreuer im Nahverkehr arbeiten, sagte der Berliner Bahn-Sprecher Burkhard Ahlert am Mittwoch auf dpa-Anfrage.
Er bestätigte damit einen Bericht der "Lausitzer Rundschau". Der Vorfall ereignete sich bereits am 29. Juli auf der Heimreise der beiden von Wismar an der Ostseeküste über Berlin nach Südbrandenburg.
Der Regionalexpress sei an jenem verregneten Freitag voll besetzt gewesen, sagte der Bahn-Sprecher. Beim Ein- und Aussteigen könne es auch zu unfreiwilligen Trennungen von Reisenden kommen. Doch als der besorgte Großvater den Zugbegleiter informierte, hätte dieser sofort die Transportleitung in Berlin informieren müssen.
Diese würde dann die Bahnpolizei benachrichtigen, die sich um das wartende Kind auf dem Bahnsteig gekümmert hätte, erklärte der Sprecher. Wenn eine Untersuchung ein Fehlverhalten der Zugbegleiter ergebe, erhielten diese eine Abmahnung.
Immer wieder ist die Bahn wegen herzlosen Verhaltens von Zugbegleitern in die Schlagzeilen geraten. So hatte eine Schaffnerin ein 16-jähriges Mädchen Ende Januar 2010 bei Rekordkälte von minus 19 Grad in Königs Wusterhausen südlich von Berlin nachts aus dem Zug verwiesen. Grund: Ihr fehlten zwei Euro für die richtige Fahrkarte. In der bis dahin kältesten Nacht des Jahres musste das Kind im bereits geschlossenen Bahnhof rund eine Stunde ausharren, bis es abgeholt werden konnte.
Im Herbst 2008 hatten Bahnschaffner in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern drei junge Leute innerhalb weniger Wochen wegen fehlender oder ungültiger Fahrscheine zum Aussteigen aus Zügen aufgefordert. Die Bahnführung zog daraufhin Konsequenzen: Seitdem mussten sich bundesweit alle Zugbegleiter schriftlich verpflichten, Minderjährige unter keinen Umständen aus Zügen zu verweisen.
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