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09.02.12

Steuernachzahlungen von Regierungsmitgliedern

Falsche Abrechungen - "keine Dienstwagen-Affäre"

Brandenburger Regierungsmitglieder haben offenbar die Fahrtenbücher für ihre Dienstwagen nicht korrekt geführt. Jetzt drohen ihnen hohe Steuernachzahlungen. Das Finanzministerium hat die Forderung nach diesen Steuernachzahlungen nun erneut verteidigt.

© ZB/DPA
Brandenburgs Finanzminister Markov zu Bodenreform
Bittet seine Kabinettskollegen zur Kasse: Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke)

Brandenburgs Finanzministerium hat noch einmal seine Forderung nach Steuernachzahlungen von Regierungsmitgliedern verteidigt. "Es gibt lohnsteuerrechtliche Pflichten, die erfüllt werden müssen", sagte der zuständige Abteilungsleiter Robert Oppermann in einem Gespräch. Bei einer Prüfung der Fahrtenbücher von Ministern und Staatssekretären war das Ministerium auf zahlreiche Mängel und Lücken gestoßen, mit denen es seine Nachforderung für den Zeitraum 2007 bis 2010 begründet. Dabei wurden aber laut Oppermann dienstliche und private Fahrten sehr wohl auseinandergehalten, so dass sich hier niemand Vorteile erschlichen habe.

"Es ist keine Dienstwagen-Affäre", betonte der Beamte. Fahrtenbücher müssten aber nun einmal das ganze Jahr über korrekt und "zeitnah" geführt werden. Bei einer Häufung von Fehlern würden sie verworfen und es komme die sogenannte Ein-Prozent-Methode zum Zuge, wonach der Nutzer eines Wagens monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises inklusive Sonderausstattung zu zahlen habe. Dies wirkt sich bei teureren Wagen meistens finanziell ungünstiger aus als die Berechnung nach Fahrtenbuch. "Es ist eine gewisse Nachlässigkeit und ein mangelndes Problembewusstsein gewesen", stellte Oppermann fest. So fehlten beispielsweise in den betroffenen Fahrtenbüchern genaue Adressen, Behörden und Firmenbezeichnungen.

Unvollständige Angaben

In einem Extremfall habe jemand für den Zeitraum Montag bis Freitag rund 500 gefahrene Kilometer angegeben, mit Ortsangaben wie "Brandenburg" oder "Potsdam und Umgebung". Problematisch sei auch, wenn nur Berlin als Ziel vermerkt sei. "Berlin ist groß." Bei der Prüfung habe das Finanzressort aber nur werten können, was auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die gemachten Angaben seien nicht falsch, sondern unvollständig gewesen. Würde das Ministerium nicht handeln, könnte dies der Landesrechnungshof beanstanden. Dessen Präsident Thomas Apelt hatte kürzlich das Vorgehen von Finanzminister Helmuth Markov (Linke) unterstützt.

Dennoch wollen sich etliche Betroffene dagegen wehren und sehen die Verantwortung für die Missstände beim Land. Sie berufen sich auf ein Gutachten der Staatskanzlei, das den Fahrern die korrekte Führung der Fahrtenbücher zuweise. Dazu bemerkte Oppermann, in dem Papier stehe aber auch, dass die Nutzer von Dienstwagen bestimmte Pflichten hätten. Über die von Nachzahlungen betroffenen Regierungsmitglieder schweigt sich das Finanzministerium unter Berufung auf das Personalgeheimnis aus. Laut Medienberichten soll dazu sogar Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) gehören.

Doch keine 80.000 Euro pro Fall

Oppermann wies die in der Öffentlichkeit genannten Summen von bis zu 80.000 Euro pro Fall zurück. "Die Größen, die im Raum stehen, sind alle überzogen." Zwar könne der nachgeforderte Betrag schon mal einen fünfstelligen Betrag erreichen, liege aber immer unter den in den Medien kursierenden 80 000 Euro. "Das Pingelige stammt nicht von uns", rechtfertigte der Abteilungsleiter das Vorgehen und verwies auf den Bundesfinanzhof, der das geltende Recht entwickelt habe. Dort steht derzeit noch eine Entscheidung darüber aus, ob Terminkalender hinzugezogen werden können, um Lücken in Fahrtenbüchern zu schließen.

Während das Finanzressort aufgrund gesetzlicher Vorgaben den Richterspruch nicht abwarten kann, verlangen einige betroffene Regierungsmitglieder, das Verfahren bis dahin auszusetzen. Sollten sie am Ende zahlen müssen, erwägen sie, das Land auf Schadensersatz zu verklagen. Gegen die von den örtlich zuständigen Finanzämtern versandten Steuerbescheide könnten die Adressaten Widerspruch einlegen, erläuterte Oppermann. "Ihre Rechte werden ihnen überhaupt nicht abgeschnitten." Er rechnet damit, dass die Nachzahlungen im laufenden Jahr abgewickelt werden.

Quelle: dpa/dapd/nbo
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