Dienstwagen-Abrechnung
Brandenburger Ex-Minister wollen Land verklagen
Brandenburger Minister und Staatssekretäre haben möglicherweise die Fahrtenbücher für ihre Dienstwagen nicht korrekt geführt. Ihnen drohen jetzt nach dem Willen von Finanzminister Markov hohe Steuernachzahlungen. Einige Ex-Minister wollen gegen das Land klagen.
Früheren und aktuellen Mitgliedern der brandenburgischen Landesregierung drohen Steuernachzahlungen wegen der privaten Nutzung von Dienstwagen. Das Finanzministerium bestätigte am Freitag, dass in den vergangenen Tagen entsprechende Briefe an die Betroffenen versandt wurden. Nach Recherchen des RBB-Politikmagazins "Klartext" sollen Dienstfahrten falsch deklariert worden sein.
Finanzminister Helmuth Markov (Linke) hatte die Fahrtenbücher kontrollieren lassen. Dem Bericht zufolge will er das Finanzamt über einen möglichen geldwerten Vorteil durch die Nutzung von Dienstfahrzeugen informieren. "Wir werden uns aber nicht zu dem Personenkreis äußern", sagte die Sprecherin des Finanzministeriums, Ingrid Mattern, und verwies auf das Steuergeheimnis.
Nach "Klartext"-Informationen soll es sich um fünfstellige Summen zwischen 10.000 und 80.000 Euro handeln, die die Adressaten möglicherweise an Steuern nachzahlen müssen. Alle Betroffenen hätten vier Wochen Zeit für eine Reaktion. Zu ihnen soll laut RBB der ehemalige Chef der Staatskanzlei, Clemens Appel, gehören. Er kündigte in dem Politikmagazin Protest gegen die Forderungen an. Nach einem Bericht der "Potsdamer Neuesten Nachrichten" koordiniert der Jurist Klagen der Betroffenen gegen das Land. Demnach soll es sich unter anderem um die früheren Minister Reinhold Dellmann (SPD), Beate Blechinger (CDU), Holger Rupprecht (SPD) und die frühere Finanzministerin und heutige Vizechefin der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler handeln.
Regierungssprecher Thomas Braune dementierte am Donnerstag den Bericht energisch: "Kein Mitglied der Landesregierung muss für private Fahrten nachzahlen. Die vom Finanzminister monierte, nicht vollständige Dokumentation von Dienstfahrten ist der Öffentlichkeit schon seit Monaten bekannt und stand in jeder märkischen Zeitung."
Tatsächlich hatte Markov bereits im Oktober 2011 Berichte bestätigt, wonach Minister und Staatssekretäre wegen nicht korrekt geführter Fahrtenbücher möglicherweise Tausende Euro Steuern nachzahlen müssen. Bei einer Überprüfung seien Ungenauigkeiten bei den Angaben zum Zweck dienstlicher Fahrten aufgefallen. Die Dokumentation der Dienstfahrten entspreche nicht in allen Fällen den lohnsteuerrechtlichen Erfordernissen.
Sprecherin Ingrid Mattern hatte hinzu gefügt, dass in allen Fällen dienstliche und private Fahrten korrekt voneinander getrennt worden seien. Es gehe allein um die formell richtige, ausführliche Dokumentation der Dienstfahrten. Laut Mattern wurden die Fahrtenbücher auch mit den persönlichen Kalendern der Minister und Staatssekretäre verglichen. Dabei sei festgestellt worden ist, dass es sich bei den in den Fahrtenbüchern ausgewiesenen Dienstfahrten zweifelsfrei um Dienstfahrten handelte.
Die private Nutzung von Dienstwagen ist den Angaben zufolge in Deutschland generell als sogenannter geldwerter Vorteil zu versteuern. Steuerzahler können dazu die Fahrtenbuch-Methode oder die sogenannte Ein-Prozent-Methode wählen, bei der der Nutzer jeden Monat ein Prozent des Bruttopreises des Dienstautos zahlt. Medienberichten zufolge kommen bei dieser Methode für die private Nutzung der Regierungsfahrzeuge monatlich rund 900 Euro zusammen. Bei der Führung eines Fahrtenbuches hingegen müssten Minister und Staatssekretäre nur etwa die Hälfte davon zahlen.
Bei der Fahrtenbuch-Methode müssen die Einträge jedoch so exakt wie möglich sein. Entspricht die Führung des Fahrtenbuchs nicht den notwendigen steuerrechtlichen Anforderungen wird rückwirkend die Ein-Prozent-Methode angewendet. Das heißt, die Lohnsteuer wird korrigiert.
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