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26.01.12

Urteil

Rocker muss für fünf Jahre ins Gefängnis

Im ersten Frankfurter Rocker-Prozess wurden die beiden Angeklagten noch freigesprochen. Jetzt, im zweiten Gerichtsverfahren, verhängte das Landgericht eine langjährige Haftstrafe - wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung. Allerdings ist er auf freiem Fuß.

© picture alliance / J.W.Alker/picture alliance
Motorradclub Gremium
Mitglieder des Rockerklubs MC Gremium: Der Angeklagte im zweiten Frankfurter Rocker-Prozess wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt

Im zweiten Rocker-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) ist ein 40-Jähriger am Donnerstag wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das teilte am Abend ein Gerichtssprecher mit. Vorausgegangen waren ein Teilgeständnis des Mannes und eine Entschuldigung. Der 40-Jährige aus Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) hatte fünf Taten eingeräumt, die Vorwürfe zu weiteren sechs wurden dem Sprecher zufolge fallengelassen.

Allerdings sei der Mann seit 1994 strafrechtlich vorbelastet. Außerdem sei er bei einem der Vorfälle Haupttäter gewesen. Gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung von 3000 Euro solle der Mann auf freien Fuß kommen – und sich dann ein Mal pro Woche melden. Das gelte, bis das Urteil rechtskräftig werde, sagte der Sprecher. Am Donnerstagabend hatte es die Plädoyers gegeben: Die Staatsanwaltschaft hatte darin eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung vier Jahre.

Der Angeklagte hatte zuvor über einen Anwalt eingeräumt, den Betreiber einer Diskothek in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) zusammengeschlagen und ihn zur Einstellung bestimmter Türsteher gezwungen zu haben. "Ich habe rotgesehen", hieß es in der Einlassung. Auch andere Fälle von Gewalt und Erpressung im Jahr 2009 gab der Familienvater zu, der eigenen Angaben nach mehrere Jahre Mitglied des Rockerclubs MC Gremium war. Wohl deshalb fand der Gerichtsprozess unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt.

Dem Angeklagten werden insgesamt elf Taten zur Last gelegt. Im Falle eines Geständnisses war ihm eine Haftstrafe zwischen vier und sechs Jahren in Aussicht gestellt worden. Der 40-Jährige hatte bereits in den 1990er-Jahren mehrere Jahre im Gefängnis gesessen. Danach war der gelernte Schlosser immer wieder arbeitslos, zwischenzeitlich betätigte er sich als Kurierfahrer. Während seiner Haft hatte er geheiratet.

Am Montag waren in einem anderen Prozess zwei Männer aus dem Rockermilieu vom Frankfurter Landgericht freigesprochen worden. Ihnen konnte eine Beteiligung an einem Gewaltexzess in Finowfurt (Barnim) gegen Männer aus dem Umfeld der Hells Angels nicht nachgewiesen werden. Die Täter hatten bei dem Angriff Masken getragen.

Quelle: dpa/bee
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