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06.12.11

Berufung in Zossen

Neonazi fechtet Urteil zu Brandanschlag an

Knapp zwei Jahre nach dem Brandanschlag auf das Haus der Demokratie in Zossen sind die Täter verurteilt. Der Anstifter – ein überzeugter Neonazi – soll für drei Jahren und acht Monate ins Gefängnis. Jetzt soll gegen das Urteil Berufung eingelegt worden sein

© picture alliance / ZB
«Haus der Demokratie» in Zossen abgebrannt
Das Zossener "Haus der Demokratie" brannte im Januar 2010 nieder

Der Brandanschlag auf das Haus der Demokratie in Zossen (Potsdam-Mittelmark) vor knapp zwei Jahren geht juristisch in eine neue Runde. Gegen das Urteil von drei Jahren und acht Monaten Haft für einen 25-jährigen Neonazi sei Berufung eingelegt worden, sagte die amtierende Amtsgerichts-Direktorin Ulrike Severin am Dienstag in Zossen. Pflichtverteidiger Matthias Schöneburg hatte schon nach der Urteilsverkündung am 30. November angekündigt, Rechtsmittel einzulegen..

Laut Urteil hat der 25-Jährige einen inzwischen 18-Jährigen zu der Brandstiftung angestiftet. "Diesem ging es in erster Linie darum Anerkennung zu finden", meinte Richterin Neuhaus. "Er meinte, dass er nach der Tat endgültig zu dem Kreis gehören würde." Begleitet von zwei jüngeren Jugendlichen legte der 18-Jährige dann das Feuer.

Er hatte sich im Sommer 2010 in Zossen vor Gericht verantworten müssen. Das Verfahren wurde aber nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt: Ihm fehle die sittliche Reife, um das Unrecht seiner Tat zu erkennen, hieß es. Der Jugendliche wurde in ein Heim gewiesen. Nach eigenen Angaben hat er sich von der Neonazi-Szene losgesagt. Der 18-Jährige hatte den Neonazi vor Gericht beschuldigt, ihn zur Tat angestiftet zu haben. Erst nach dieser Aussage räumte der dieser die Tat im Wesentlichen ein. "Bei einem Geständnis zu diesem Zeitpunkt drängt sich der Verdacht auf, dass es aus taktischen Gründen ist", meinte die Richterin.

Weitgehend geleugnet hatte der 25-Jährige, dass er gemeinsam mit Anhängern Ende Januar 2010 eine Holocaust-Gedenkfeier massiv gestört hat. "Das steht auf moralisch niedrigster Stufe", so Neuhaus. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht ein Geständnis des Angeklagten zu Sachbeschädigungen Anfang März 2010. Damals hatte er ganz Zossen mit Hakenkreuz-Schmierereien überzogen.

Vertreter der Bürgerinitiative "Zossen zeigt Gesicht" sowie des Vereins Opferhilfe begrüßten das Urteil. "Es ist wichtig, dass endlich aufgeklärt ist, wer dahinter steht", so eine Sprecherin der Opferhilfe. Bis heute wird nach einem Ersatz für das zerstörte Haus gesucht.

Quelle: dpa/nbo
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