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30.11.11

Urteil in Zossen

Drei Jahre Haft für Neonazi nach Brandanschlag

Knapp zwei Jahre nach dem Brandanschlag auf das Haus der Demokratie in Zossen sind die Täter verurteilt. Der Anstifter – ein überzeugter Neonazi – muss ins Gefängnis, für drei Jahre und acht Monate. Der Angeklagte mache aus seiner Gesinnung keinen Hehl, betonte die Richterin. Er sei ein Überzeugungstäter.

© picture alliance / ZB
«Haus der Demokratie» in Zossen abgebrannt
Das Zossener "Haus der Demokratie" brannte im Januar 2010 nieder

Das Amtsgericht Zossen hat einen Neonazi am Mittwoch zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt – wegen Anstiftung zur Brandstiftung. Nach Überzeugung der Richter ist der

25-Jährige verantwortlich für den Brandanschlag auf das Haus der Demokratie im brandenburgischen Zossen vor knapp zwei Jahren. Er habe Jugendliche angestiftet, das Gebäude in der Nacht zum 23. Januar 2010 anzuzünden, so Richterin Renate Neuhaus. Zudem habe sich der bekennende Neonazi der Volksverhetzung schuldig gemacht und Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen benutzt. Der Angeklagte mache auch seiner Gesinnung keinen Hehl, betonte die Richterin. Er sei ein Überzeugungstäter.

Der 25-Jährige gilt als führender Kopf der rechten Szene in Zossen. Laut Staatsanwaltschaft war er führendes Mitglied der inzwischen verbotenen Vereinigung "Freie Kräfte Teltow-Fläming". Vor Gericht bekannte sich der mehrfach vorbestrafte Mann zu seiner Weltanschauung und betonte dies auch im Schlusswort. Er bedauere allerdings die Sachbeschädigungen, sagte er. Er sei bereit, für den Schaden aufzukommen.

Das Urteil will er nicht anerkennen. Nach Angaben seines Pflichtverteidigers Matthias Schöneburg will der 25-Jährige Rechtsmittel einlegen. Staatsanwalt Thomas Jaschke wollte sich zunächst nicht äußern. Er hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten gefordert. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt der Neonazi auf freiem Fuß. Es lägen keine ausreichenden Gründe vor, um einen Haftbefehl zu beantragen, so Jaschke.

Laut Urteil hat der 25-Jährige einen inzwischen 18-Jährigen zu der Brandstiftung angestiftet. "Diesem ging es in erster Linie darum Anerkennung zu finden", meinte Richterin Neuhaus. "Er meinte, dass er nach der Tat endgültig zu dem Kreis gehören würde." Begleitet von zwei jüngeren Jugendlichen legte der 18-Jährige dann das Feuer.

Er hatte sich im Sommer 2010 in Zossen vor Gericht verantworten müssen. Das Verfahren wurde aber nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt: Ihm fehle die sittliche Reife, um das Unrecht seiner Tat zu erkennen, hieß es. Der Jugendliche wurde in ein Heim gewiesen. Nach eigenen Angaben hat er sich von der Neonazi-Szene losgesagt. Der 18-Jährige hatte den Neonazi vor Gericht beschuldigt, ihn zur Tat angestiftet zu haben. Erst nach dieser Aussage räumte der dieser die Tat im Wesentlichen ein. "Bei einem Geständnis zu diesem Zeitpunkt drängt sich der Verdacht auf, dass es aus taktischen Gründen ist", meinte die Richterin.

Weitgehend geleugnet hatte der 25-Jährige, dass er gemeinsam mit Anhängern Ende Januar 2010 eine Holocaust-Gedenkfeier massiv gestört hat. "Das steht auf moralisch niedrigster Stufe", so Neuhaus. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht ein Geständnis des Angeklagten zu Sachbeschädigungen Anfang März 2010. Damals hatte er ganz Zossen mit Hakenkreuz-Schmierereien überzogen.

Vertreter der Bürgerinitiative "Zossen zeigt Gesicht" sowie des Vereins Opferhilfe begrüßten das Urteil. "Es ist wichtig, dass endlich aufgeklärt ist, wer dahinter steht", so eine Sprecherin der Opferhilfe. Bis heute wird nach einem Ersatz für das zerstörte Haus gesucht.

Quelle: dpa/nbo
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