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30.06.11

Lebendig verbrannt

Lebenslange Haft für Doppelmord in Brandenburg

Zwei junge Männer aus dem Drogenmilieu in Brandenburg/Havel wurden erdrosselt und anschließen verbrannt. Ihre Täter sind nun zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Richter sprach von einer besonders kaltblütigen Tat.

© dapd/DAPD
Lebenslange Haft fuer Doppelmord im Drogenmilieu
Aus "niedrigen Beweggründen", so der Richter, haben Martin G. (l.) und Dennis B. getötet

Wegen eines Doppelmordes im Drogenmilieu der Stadt Brandenburg/Havel sind am Donnerstag zwei Männer jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt wurden. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Potsdam sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten ihre beiden 21 und 22 Jahre alten Opfer stranguliert und später verbrannt haben.

Für den 26 Jahre alten Drahtzieher erkannte das Gericht zudem eine besondere Schwere der Schuld, da er die Tat nach den Worten des Vorsitzenden Richters Frank Tiemann "kaltblütig" geplant und durchgeführt habe. Der 27 Jahre alte Tatbeteiligte sei hingegen "Mitläufer und willfähriges Werkzeug" gewesen.

Eines der Opfer lebte bei der Verbrennung noch

Aus "niedrigen Beweggründen", so sagte der Richter bei der Urteilsbegründung, hätten die beiden Männern im vergangenen Jahr den 22-jährigen Drogendealer und dessen – an diesem Tag zufälligen - 21-jährigen Begleiter getötet und später verbrannt. Unter dem Vorwand des Drogenkaufs lockten die Beschuldigten laut Tiemann die späteren Opfer in die Wohnung eines der Angeklagten. Dort fesselten sie die Männer zunächst mehr als drei Stunden, dann erdrosselten sie sie mit Kabelenden und einem Gürtel, wickelten sie in Laken und versteckten sie in einem Keller.

Nach zwei Tagen verbrannten die Männer die beiden Opfer auf einem nahe liegenden Schulhof. Zu diesem Zeitpunkt, so hatten es die gerichtsmedizinischen Gutachten ergeben, lebte eines der Opfer noch.

Täter wollte Position auf Drogenmarkt übernehmen

Dem 26-jährigen Täter sei es darum gegangen, die Position des getöteten Kleindealers auf dem Drogenmarkt der Stadt zu übernehmen, sagte Tiemann. Bis zuletzt hatte der Angeklagte eine Tatbeteiligung abgestritten. Nach den Worten des Richters gebe es durch die Aussagen und Schilderungen zum Tathergang des Mitangeklagten jedoch keinen Zweifel an der Schuld beider Männer.

Quelle: dapd/toto
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