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28.06.10

Urteil

Neonazi griff Journalistin an – Geldstrafe

Ein 35 Jahre alter Neonazi griff im November 2006 eine kritische Journalistin an. Zwei Jahre später wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, ging aber in Revision. Nun wurde das damalige Urteil bestätigt.

Ihre Berichte über Rechtsextremismus in Deutschland haben der Journalistin Andrea Röpke viele Medienpreise eingebracht – aber auch Anfeindungen. Vor knapp vier Jahren hat der frühere Bundesgeschäftsführer der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) die Politologin attackiert und verletzt. Nun hat das Landgericht Potsdam den 35-Jährigen dafür wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt.

Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Amtsgerichts Zossen vom Dezember 2008. Dieses hatte der gebürtige Dresdner jedoch nicht akzeptiert und war in Berufung gegangen. Auch jetzt bleibt dem Neonazi die Chance, das Urteil anzufechten mit einer Revision vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht. Die Journalistin Röpke zeigte sich erleichtert nach dem Potsdamer Urteil. "Ich hoffe nun, dass die Sache endlich ein Ende findet", sagte sie.

Die Potsdamer Richter hatten keine Zweifel: Der Ex-Chef der HDJ hat die 45-Jährige im November 2006 in Blankenfelde (Teltow-Fläming) am Rande einer rechtsextremistischen Versammlung attackiert und verletzt. Anlass waren ihre Recherchen zu dem Treffen. Der Dachdecker verfolgte die Journalistin gemeinsam mit zwei anderen Männern in einen Supermarkt und griff sie an.

"Das war eine derartige Wucht – damit hatte ich nicht gerechnet", beschrieb Röpke vor Gericht den Angriff. Laut Urteil schlug ihr der Mann mit voller Kraft ins Gesicht. Die 45-Jährige trug ein Hämatom im Gesicht, eine Unterblutung im Auge und tagelange Kopfschmerzen davon; ihre Videokamera wurde beschädigt. Ihren Kollegen hatten die Männer gehindert, ihr zu helfen.

Der Vorsitzenden Richter Axel Gerlach betonte, dass die Attacke mit der politischen Gesinnung des 35-Jährigen in Zusammenhang steht. Der frühere HDJ-Chef hatte in dem Berufungsverfahren nicht ausgesagt. Auch nach dem Urteil schwieg er.

Die HDJ wurde im März 2009 durch den damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verboten. Insbesondere auch Beiträge von Röpke hatten gezeigt, dass es sich bei der Organisation nicht um eine harmlose Pfadfindertruppe handelte. Im Sommer 2008 löste die Polizei ein "Sommercamp" der Organisation in Mecklenburg-Vorpommern auf: Drei Dutzend Kinder sollten dort auf ein Leben als Neonazi vorbereitet werden.

Quelle: dpa/jufi
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