BER
Flughafengegner zeigen sich im Rechtsstreit enttäuscht
Anwohner verlangen die Rücknahme der Baugenehmigung für den Hauptstadtairport. Doch auch am zweiten Verhandlungstag besteht wenig Hoffnung.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch seine zweitägigen Beratungen zu den Klagen gegen den Betrieb des künftigen Hauptstadtflughafens Berlin-Brandenburg in Schönefeld fortgesetzt. Dabei sagte der Sprecher des brandenburgischen Infrastrukturministeriums, Jens-Uwe Schade, er habe "Verständnis" für die Bürgerproteste. Aber ein langwieriger Entscheidungsprozess mit vielen Beteiligten könne nicht wegen einiger Detailfragen aufgehoben werden. Ein endgültiger Beschluss des Gerichts in dem Rechtsstreit soll allerdings erst am 31. Juli verkündet werden.
Seit Dienstag werden die Klagen in zwei Verhandlungstagen mündlich in Leipzig verhandelt. Am Mittwoch behandelt das Gericht dabei die Klagen von Anwohnern aus Zeuthen und Mahlow. Sie verlangen die Rücknahme der Baugenehmigung für den Schönefelder Airport. Sollte dies nicht gelingen, wollen die Kläger erreichen, dass der unabhängige Parallelbetrieb auf den beiden Start- und Landebahnen untersagt wird. Ähnliche Klagen der Gemeinde Kleinmachnow gegen die geplanten Flugrouten waren bereits am Dienstag erörtert worden.
Am ersten Verhandlungstag hatten die Kläger moniert, dass das brandenburgische Infrastrukturministerium und die Flughafengesellschaft die Lärmbelastung durch den Flugbetrieb wider besseren Wissen falsch dargestellt habe. Denn Grundlage der Berechnungen seien geradlinige Flugrouten beim Start gewesen und nicht – wie für den unabhängigen Flugbetrieb auf den beiden Bahnen notwendig – in einem Winkel von mindestens 15 Grad abweichende Abflugstrecken. Dadurch seien sie von einer fristgerechten Klage abgehalten worden. Die Klagefrist müsse daher wieder eingesetzt werden.
Kläger sind nach erster Runde enttäuscht
Allerdings war die erste Verhandlungsrunde zu den Flugrouten für die Kläger enttäuschend verlaufen. Der Vorsitzende Richter des Vierten Senats, Rüdiger Rubel, hatte schon in seiner Ansprache zum Verhandlungsbeginn darauf verwiesen, dass Flugrouten im Planfeststellungsverfahren für einen Flughafenbau nicht abschließend festgelegt würden. Sie könnten sich auch generell wieder schnell ändern. "Flugrouten sind von der Materie her flüchtig." Sie würden erst kurz vor der Eröffnung des Flughafens von der Deutschen Flugsicherung bekannt gegeben, ergänzte Rubel. Die in der Baugenehmigung beschriebenen Flugrouten dienten lediglich als Grundlage der Planungen. Sie könnten, müssten aber nicht den Flugrouten entsprechen, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Flughafens festgeschrieben würden.
In der Folge lehnte das Bundesverwaltungsgericht unter anderem zahlreiche Beweisanträge von vier Rechtsanwälten der Kläger ab. Insgesamt zogen sich die Richter dabei vier Mal zu Beratungen zurück. "Der Senat hat es sich schwer gemacht", räumte Rechtsanwalt Philipp Heinz ein. Aber für die Kläger sei der Verhandlungsverlauf gleichbedeutend mit einem "Vertrauensverlust in den Rechtsstaat". Für den Fall einer Niederlage behält sich Heinz nach eigenen Worten den Gang zum Bundesverfassungsgericht vor.
Der Kläger Michael Lippoldt aus Kleinmachnow kritisierte, die Richter hätten ein "absolutes Desinteresse an den tatsächlichen Fakten" gezeigt. Er sei bitter enttäuscht.


















