Bauchläden
Spandau lässt wieder fliegende Händler zu
Am April beginnt zwischen Zitadelle und Groß Glienicker See die Saison der fliegenden Händler. Bereits im vergangenen Jahr hat Spandau als erster Bezirk in Berlin den Verkauf von Eis, Getränken und Snacks aus dem Bauchladen oder dem mobilen Läden heraus in Grünanlagen erlaubt.
Von Katrin Lange
An heißen Sommertagen ein frisch gekühltes Getränk im Park - oft bleibt es ein Wunschtraum spontaner Sonnenanbeter auf Liegewiesen und Bänken. Nicht so in Spandau; die Havelstadt geht einen Sonderweg. Im April beginnt zwischen Zitadelle und Groß Glienicker See die Saison der fliegenden Händler. Bereits im vergangenen Jahr hat Spandau als erster Bezirk in Berlin den Verkauf von Eis, Getränken und Snacks aus dem Bauchladen oder dem mobilen Läden heraus in Grünanlagen erlaubt. "Der Probelauf war ein Erfolg", sagt Baustadtrat Carsten-Michael Röding (CDU).Deshalb werde er auch in diesem Jahr wieder Sondergenehmigungen für fliegende Händler in Parks erteilen. Voraussetzungen sind: kein Alkohol-Verkauf, kein motorisierten Gefährte und kein Grill.
Fünf Grünanlagen hat Röding für die mobilen Händler im Blicke: die Scharfe Lanke und den Südpark, die Badestelle am Groß Glienicker See, das Lindenufer und die Spektewiesen. An diesen Orten sei der Bedarf da, nicht zuletzt aufgrund unzureichender oder gar fehlender gastronomischer Einrichtungen im Umfeld, sagt der Baustadtrat. Zwischen 50 und 100 Euro müssen die Händler monatlich als Entgelt zahlen, die Saison geht bis Oktober. Noch bis zum 31. März können sich Interessierte beim Grünflächenamt bewerben (Tel. 90 279-30 33).
Kein Verkauf in Parks
Nach dem Grünanlagengesetz darf eigentlich nichts in Parks verkauft werden - auf jeden Fall nicht ohne Sondergenehmigung. Schließlich gibt es auch Kioske im Grünen. "Das Gesetzt verbietet nicht per se fliegende Händler in Parks", sagt Beate Profé, Referatsleiterin für Stadtgrün bei der Senatsbauverwaltung. Allerdings gebe es strikte Vorgaben für den Bauchladen-Verkauf. So dürften Besucher durch die Verkaufsaktivitäten nicht gefährdet oder durch Gerüche oder Lärm belästigt werden. Würden diese Bedingungen erfüllt, stehe es im Ermessen des jeweiligen Bezirks, eine Erlaubnis zu erteilen. "Wo und in welchem Umfang muss das zuständige Amt beurteilen", sagt Beate Profé. Sie selbst habe nichts gegen fliegende Händler einzuwenden. "Ich finde eine Selters auch ganz schön, wenn es heiß ist", so die Referatsleiterin.
Für andere Bezirke hat Spandau offenbar noch keine Vorbildfunktion. "Wenn die mobilen Händler angenommen werden, habe ich an anderer Stelle einen Leerstand", sagt Uwe Stäglin (SPD), Baustadtrat von Steglitz-Zehlendorf. Er wolle die bestehende Gastronomie im Umfeld der Grünanlagen schützen. So gebe es gerade am Stadtpark Steglitz kleine Cafés oder im Schlosspark das Gutshaus am Hindenburgdamm. Zusätzliche mobile Verkaufspunkte seien da nicht nötig. Und außerdem, so der Stadtrat, müsse nicht alles 'to-go' sein.
Eine Frage der Auslegung
Auch in Marzahn-Hellersdorf sind fliegende Händler kein Thema. "Bei uns ist noch keine Anfrage eingegangen", sagt Ralf-Peter Genzmer, verantwortlich für die Sondernutzung von Grünanlagen beim Ordnungsamt. Persönlich habe er kein Problem mit mobilen Händlern, doch er sehe schon einen gewissen Konflikt mit dem Grünanlagengesetz. Es sei eine Auslegungsfrage und eine Fallentscheidung, so Genzmer.
So sei zum Beispiel nichts gegen einen Luftballonverkäufer im Park einzuwenden. Seiner Meinung nach dürfe die Zweckbestimmung eines Parks - ob er eher zum stillen Verweilen oder zum Spielen einlade - nicht infrage gestellt werden. Für die Gärten der Welt wird es definitiv keine Sondergenehmigung für fliegende Händler geben, "weil es nicht in das landschaftliche Bild passt", heißt es aus dem Büro des Stadtrates für ökologische Stadtentwicklung.
Jens-Holger Kirchner (Grüne), Stadtrat für Ordnung in Pankow, findet die Spandauer Idee "nicht schlecht". Allerdings habe er kaum Anfragen von Interessenten. Das wundert ihn auch nicht. Denn im Mauerpark werden sie an lauen Sommerabenden immer wieder gesichtet: fliegende Händler, die vom Fahrradanhänger Bier verkaufen. "Solange sie sich untereinander nicht streiten, schreiten wir nicht ein", sagt Kirchner. Schließlich gebe es kein Café in der Nähe. Außerdem sei es kaum nachzuprüfen, wer den Bierkasten für die Versorgung des Freundeskreises oder für den Verkauf angeschleppt habe. Die Grenzen seien fließend.
Der Bezirk Mitte hat seit vergangenem Jahr ein Alkoholverbot in verschiedenen Grünanlagen, wie zum Beispiel am Fernsehturm, in der Parkordnung festgeschrieben. Zur Problematik der fliegenden Händler hieß es aus dem zuständigen Bauamt nur: "Dazu wollen wir uns nicht äußern."
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