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Glücksspiel

Berliner Lotto-Kioske können unverändert bleiben

In Lottoannahmestellen darf weiterhin Schokolade neben Lottoscheinen verkauft werden. Das entschied das Berliner Landgericht und wies damit die Klage des privaten Glücksspielbetreibers LottoTeam ab. Doch für den ist das Thema damit noch nicht erledigt. Er will nun gegebenenfalls alle 1100 Berliner Lotto-Kioske verklagen.

Laden in Berlin
Foto: picture-alliance / dpa
Wer in Berlin zum Lottoladen geht, kann dort auch weiterhin Schokolade kaufen

1100 Kiosk-Besitzer in Berlin atmen auf: Das Landgericht Berlin hat am Dienstag entschieden, dass Lottoscheine und Süßwaren weiterhin zusammen verkauft werden dürfen. „Für die Berliner Lotto-Spieler ändert sich nichts, sie können wie gewohnt im Laden um die Ecke tippen“, sagte Hansjörg Höltkemeier, Vorstandsmitglie...

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