Staatliche Lotterien
Berliner Urteil weicht Glücksspielmonopol auf
Mittwoch, 24. September 2008 16:18Der Online-Anbieter Tipp24 darf weiter staatliche Lotterien ohne deren Erlaubnis in ihrem Angebot führen. Auch erhält das Unternehmen weiterhin Provisionen von den Landeslotterien. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts stellt damit das staatliche Glücksspielmonopol in Frage, das erst vor wenigen Monaten neu geregelt wurde.

Foto: DPA
Private Anbieter dürfen weiter Glücksspiele der staatlichen Lotterien anbieten






















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