Staatliche Lotterien
Berliner Urteil weicht Glücksspielmonopol auf
Mittwoch, 24. September 2008 16:18Der Online-Anbieter Tipp24 darf weiter staatliche Lotterien ohne deren Erlaubnis in ihrem Angebot führen. Auch erhält das Unternehmen weiterhin Provisionen von den Landeslotterien. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts stellt damit das staatliche Glücksspielmonopol in Frage, das erst vor wenigen Monaten neu geregelt wurde.

Das staatliche Glücksspielmonopol ist vom Berliner Verwaltungsgericht in einer
weiteren Entscheidung infrage gestellt worden. Die 35. Kammer entschied
jetzt gegen das Land Berlin, dass zentrale Vorschriften für gewerbliche
Lotto-Spielvermittler keine Anwendung finden, weil sie unverhältnismäßige
Beschränkungen der Dienstleistu...

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