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Bundesverfassungsgericht zum Rauchverbot

Die Rauch-Rebellin vom Prenzlauer Berg

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: In der kleinen Kneipe "Doors" in Prenzlauer Berg darf weiter geraucht werden. Wirtin Sylvia Thimm, die in Karlsruhe für eine Ausnahmeregelung gestritten hatte, hat gewonnen. Doch auch mit dem Richterspruch aus Karlsruhe ist ein Ende des Streits nicht in Sicht.

Kämpferin für Einraum-Kneipen: Sylvia Thimm
Foto: DDP
Klagt in Karlsruhe: Wirtin Sylvia Thimm raucht vor ihrer Kneipe "Doors“ in Prenzlauer Berg

Sylvia Thimm muss sich erst einmal eine Zigarette anzünden. In der Nacht zuvor hatte sie ihre Kneipe „Doors“ in der Knaackstraße in Prenzlauer Berg bis 5.30 Uhr geöffnet. Das schlaucht. Jetzt ist es 20 Uhr, eine neue Schicht beginnt, und schon wieder warten Journalisten. Am Tag vor der Entscheidung des Bundesverfassungserichtes ist Thimm eine Medienpersönlichkeit geworden. Eine der Rauchverbot-Klagen, die in Karlsruhe verhandelt wurden, stammte von von Thimm, die Ausnahmeregelungen für Einraum-Gaststätten vermisst. Thimm hat gewonnen.

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Seit der Senat der Hauptstadt für kleine Gaststätten, die keinen Nebenraum haben, ein absolutes Rauchverbot erlassen hat, führt Sylvia Thimm einen Kampf um ihre Existenz. „Meine Gäste wollen keine Cocktails oder linksdrehenden, aufgeschäumten Yogi-Tees. Die wollen Bier, Wodka oder Whisky – und dazu eine Zigarette“, sagt die 45-Jährige. 70 Prozent ihrer Gäste sind Raucher, auf den 36 Quadratmetern aber ist kein Platz für den gesetzlich vorgeschriebenen, abgetrennten Blauen-Dunst-Bereich. Durch das Rauchverbot fürchtet die Wirtin deshalb den Verlust ihrer Stammkundschaft, sie fühlt sich gegenüber größeren Betrieben benachteiligt und sieht sich als „freie Unternehmerin“ vom Staat gegängelt. Den „Weg zum Sozialamt, um Hartz IV zu beantragen“ aber will sie nicht freiwillig gehen und hat deshalb Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.

Stunden vor ihrem Sieg ist Thimm gestresst. "Ich hätte mir einen Pressesprecher zulegen sollen“, stöhnt sie. Das polnische Fernsehen ist am Telefon, RTL baut die Kamera auf. Auch ein japanisches TV-Team war bereits da und will wiederkommen – wenn Thimm gewinnt. Sie selbst ist zwar „voller Hoffnung“, räumt jedoch ein, dass die Richter viele Aspekte berücksichtigen müssten. Sie setzt auf eine Ausnahmeregelung. Sollte sie verlieren, will sie „so weitermachen wie bisher“. Ihr Pachtvertrag läuft immerhin noch drei Jahre.

Beim Rauchverbot entscheidet Karlsruhe im Rekordtempo. Im Dezember gingen die ersten Verfassungsbeschwerden ein, im Januar wurden die drei Musterklagen angenommen, im Juni fand die Verhandlung statt. Und jetzt, nur wenige Wochen nachdem die Rauchverbotsgesetze in allen 16 Bundesländern am 1.Juli in Kraft getreten sind, entscheidet das Gericht.

Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender übertragen live, was nur alle Jubeljahre mal vorkommt: den Urteilsspruch in ARD und ZDF, die ausführliche Begründung auf dem Dokumentationskanal Phönix. Richter wie Reporter haben erkannt, dass der Streit um den blauen Dunst die breite Öffentlichkeit bewegt. Jeder ist betroffen. Die Raucher, die um ihre Freiheit fürchten. Und die Nichtraucher, die für den Schutz ihrer Gesundheit kämpfen. Seit Jahren wird diese Debatte mit zunehmender Unversöhnlichkeit geführt.

Es geht um eine Glaubensfrage

Es gibt kaum jemanden, der sich der Meinung enthält, der Diskurs geht quer durch Familien, Unternehmen, er spaltet Wissenschaftler und Politiker. Längst sind sämtliche Argumente ausgetauscht, es geht nicht mehr um die Überzeugung der anderen Seite. Es geht um eine Glaubensfrage.

Die Unerbittlichkeit, mit der an der Raucherfront gefochten wird, erklärt sich Gerhard Schulze, Professor für Empirische Sozialforschung an der Universität Bamberg, mit den deckungsgleichen Motiven der Kombattanten. „Beide Lager wollen im Grunde dasselbe, nämlich das schöne, sinnvolle, lustvolle Leben. Nur interpretieren die einen das im Sinne ihrer körperlichen Unversehrtheit, die anderen im Sinne des Auslebens ihrer Lüste und Bedürfnisse.“

Früher waren die Kräfteverhältnisse dabei klar. Das Rauchen galt als Ausdruck des überlegenen Lebensgefühls der Connaisseurs und Bonvivants, die ihrem Laster mit ziemlicher Rücksichtslosigkeit frönten. Kunst und Kommerz stilisierten die Nikotinsucht gar zur Glücksverkörperung, die Vokabel Passivrauchen war unbekannt.

Das ist vorbei, heute gilt der Zigarettenrauch als eine Art Höllenqualm des postsäkularen Zeitalters. Schulze sieht in diesem Wandel einen Triumph des „Tugendterrors“. Es gebe eine neue Moralisierung des Alltagslebens, das Prinzip des Schutzes und der Unversehrtheit des Individuums habe sich gegen das Lustprinzip durchgesetzt.

„Dieser Imperialismus der Guten manifestiert sich nicht nur in der Raucherdebatte, sondern auch in den ökologischen Diskussionen über Klima, Feinstaub oder gefährliche Strahlungen von Handys oder Windkrafträdern“, sagt Schulze. In anderen europäischen Ländern ist der Kampf längst entschieden, in den meisten der 27 Staaten der EU gelten mehr oder minder rigide Rauchverbote.

Nirgendwo aber wurde mit solcher Heftigkeit gerungen wie in Deutschland, wo Prinzipienfetischismus und ein offenbar stärker als anderswo ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis der Debatte zusätzliche Dynamik verleihen. So wird, wer vorsichtige Zweifel an der wissenschaftlichen Belegbarkeit der Schädlichkeit des Passivrauchens äußert, von Gesundheitsaposteln als von der Tabakindustrie bestochener Ignorant verteufelt.

Rede- und Denkverbote

„Die Diskurskultur“, sagt Soziologe Schulze, „ist geprägt von Rede- und Denkverboten, unter dem Signum der Meinungsfreiheit wird Meinungszwang ausgeübt.“ Auf der anderen Seite gerieren sich auf die Straße oder zugige Balkone verbannte Raucher als letzte Vertreter des freien Denkens. Der Suchtaspekt wird rasch ausgeblendet.

In Karlsruhe prallen Vertreter beider Lager nun erstmals aufeinander, um höchstrichterlich klären zu lassen, welche Glaubensrichtung die Unterstützung der Verfassung findet. Eigentlich geht es in der Verhandlung nur um einen Nebenschauplatz des großen Raucherstreits. Drei Gastronomen pochen auf ihr Grundrecht auf freie Berufsausübung. Sie führen Betriebe, kleine Eckkneipen oder große Diskotheken, für die in den Rauchverbotsgesetzen der Länder im Gegensatz zu Festzelten oder den Nebenräumen großer Restaurants keine Ausnahmeregelungen vorgesehen sind.

So wie Sylvia Thimm. Deshalb ist ihr Umsatz massiv eingebrochen. Die Verklagten, Senatorin Katrin Lompscher (Linke) aus Berlin und Ministerin Monika Stolz (CDU) aus Baden-Württemberg, argumentieren dagegen, der Gesundheitsschutz für Nichtraucher bei einem Kneipenbesuch müsse Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Kneipiers haben.

Beide Seiten aber erwarten mehr als eine Einzelfallentscheidung Karlsruhes. Sie wollen, unterstützt von den jeweiligen Lobbygruppen, Grundsätzliches von den Richtern hören. Der Vorsitzende des Ersten Senats, Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, hat dementsprechend ein Urteil angekündigt, das für alle Bundesländer richtungsweisend sein und für Rechtsfrieden sorgen soll. Den aber wird es kaum geben.

Nach dem Verlauf der Verhandlung ist zwar damit zu rechnen, dass Karlsruhe die ziemlich willkürlichen Ausnahmeregelungen in Berlin und Baden-Württemberg kippen wird. Dafür allerdings gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder auch den Einraumkneipen und Diskotheken Sondergenehmigungen einzuräumen, oder aber sämtliche Ausnahmen vom Rauchverbot aufzuheben.

Lobbyisten umwerben Politiker

Diese Entscheidung wird das Gericht kaum selbst treffen, sondern in das Ermessen des Gesetzgebers stellen. Die Lobbygruppen der Tabakindustrie und der Nichtraucher haben sich darauf bereits eingestellt, längst werben sie bei den Politikern für ihre jeweiligen Positionen. Weil die 16 Bundesländer kaum zu einer einheitlichen Lösung kommen werden, stellen die ersten Rauchgegner aus dem Bundestag sogar schon die Gesetzgebungskompetenz der Länder infrage. Der Kampf um das Rauchverbot geht wohl also in eine weitere Runde.

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