Ladenschlussgesetz
Im Bahnhof ist das Sonntagsgeschäft gelaufen
Dienstag, 5. Januar 2010 09:46 - Von Joachim FahrunDas Bundesverfassungsgericht hat die Ladenöffnungszeiten in Berlin eingeschränkt. Geschäfte ohne Reisebedarf dürfen im Hauptbahnhof sonntags nicht mehr öffnen. Der Bezirk Mitte hingegen möchte die Läden offen halten, Unterstützung bekommt er dabei von der FDP. Nun will das Abgeordnetenhaus noch einmal über die Ladenschließzeiten beraten.

Für fünf Teilzeitkräfte aus dem Schuhgeschäft Görtz ist das neue Jahr schon
gelaufen. Sie werden nicht mehr benötigt, weil die Filiale im mondänen
Hauptbahnhof sonntags nicht mehr öffnen darf. Auch andere Geschäfte
verzichten auf den Sonntagsverkauf: etwa ein Mobilfunkshop, Modeboutiquen,
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