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Bundesverfassungsgericht

Kein Bußgeld für sonntägliches Klavierspielen

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Amtsgerichts Berlin gegen das sonntägliche Musizieren in einer Wohnung aufgehoben. Das Amtsgericht hatte gegen eine Familie ein Bußgeld von 50 Euro erhoben, weil deren Tochter am Sonntag Klavier geübt hatte und sich ein Nachbar dadurch gestört fühlte. Damit muss das Amtsgericht nun neu entscheiden.

Eine 16-jährige Berlinerin sollte 50 Euro zahlen, weil sie sonntags Präludien von Bach geübt hatte – nun hat das Bundesverfassungsgericht der jungen Musikerin recht gegeben. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hoben die Karlsruher Richter Entscheidungen der Berliner Justiz auf, die die einst&u...

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