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Mai-Krawalle in Berlin
Verteidigung fordert Freilassung von Schülern
Montag, 9. November 2009 13:47
Zwei Schüler sollen am 1. Mai in Berlin einen Molotowcocktail in Richtung Polizei geschleudert haben. Die 17- und 19-Jährigen sitzen bereits seit mehr als sechs Monaten in Untersuchungshaft. Nun beantragte die Verteidigung, die Haftbefehle gegen ihre Mandanten aufzuheben.
Zeiweilig standen sich Polizei und Randalierer in Blöcken gegenüber. An manche Verletzte die dazwischen lagen, traute sich vorübergehend niemand heran.
An einigen Stellen kommt es zur direkten Konfrontation zwischen Demonstranten und Polizisten. Die Organisatoren der Demo fordern den Rückzug der Polizei.
Beim Myfest: Polizeibeamte in voller Montur - mit Helmen, Beinschützern, Protektoren. Gegen 19.00 wurden die Helme aufgesetzt, da flogen in Kreuzberg die ersten Steine
Noch ein Statement von der Mayday-Parade - ein ironisches. Viele Teilnehmer haben Schirme dabei in Anspielung auf den Finanzkrisen-Rettungsschirm der Bundesregierung.
Rund 400 Teilnehmer kamen zu der Veranstaltung maoistischer und leninistischer Gruppen.
Im Prozess wegen versuchten Mordes bei den Berliner Mai-Krawallen hat die
Verteidigung am Montag beantragt, die Haftbefehle aufzuheben und die
Angeklagten freizulassen. Die Schüler im Alter von 17 und 19 Jahren
bestreiten den Vorwurf, an einem der Brennpunkte der Randale einen
Molotowcocktail in Richtung der Polizei geschleudert zu haben. Beide sitzen
seit mehr als sechs Monaten in Untersuchungshaft. Die Verteidigung geht von
einer Verwechslung aus und will Freisprüche erzielen. Das Gericht stellte
die Entscheidung zurück.
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Verteidigerin Ulrike Zecher verwies auf das Prinzip der Unschuldsvermutung.
Das Gericht möge sich den Albtraum vorstellen, in dem der 17-Jährige sich
befinde, wenn sich seine Unschuld herausstelle. Der Angeklagte werde auch in
seiner Schulentwicklung zurückgeworfen. Die Schule habe bereits angekündigt,
wegen der langen Fehlzeiten das Unterrichtsjahr nicht anzuerkennen.
Mitverteidigerin Christina Clemm betonte, es
bestehe kein dringender Tatverdacht mehr. Zwei Polizisten als
Hauptbelastungszeugen hätten sich in zentralen Punkten widersprochen. Den
Aussagen der Polizeizeugen vor Gericht komme daher kein Beweiswert zu,
betonte Clemm in dem seit Anfang September andauernden Verfahren.
Das Gericht hatte zuvor einen Beschluss verlesen, nach dem von der
Verteidigung gestellte Befangenheitsanträge als unbegründet abgelehnt
wurden. Eine Voreingenommenheit bei der Befragung eines Zeugen, gegen den
ebenfalls wegen Mordversuchs bei den Mai-Krawallen ermittelt wird, habe
nicht festgestellt werden können, hieß es zur Begründung.
Die Gewaltausbrüche in diesem Mai in Berlin waren weit schlimmer als in den
Vorjahren. Es hagelte Flaschen und Steine. 479 Polizisten wurden verletzt.
289 Randalierer wurden zunächst festgenommen. In den bisherigen
Strafverfahren verhängten Gerichte zum Teil harte Strafen zur Abschreckung.
Zwei junge Männer wurden im Oktober wegen des Wurfs eines Brandsatzes zu
jeweils drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Vorwurf des
versuchten Mordes hatte sich nicht erwiesen.
Der Prozess wird am 17. November fortgesetzt.dpa/sei