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Landesverfassungsgericht

Richter erklären Berliner Kita-Volksbegehren für gültig

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Ablehnung des Kita-Volksbegehrens durch den Senat für unzulässig erklärt. Geklagt hatten die Initiatoren der Unterschriftensammlung. Sollten sie nun mit einem Volksentscheid erfolgreich sein, kommen auf das Land zusätzliche Kosten in Millionenhöhe zu.

Deutsch-chinesische Kita in Berlin
Foto: picture-alliance/ dpa
Sie sollen in Kitas besser betreut und versorgt werden - das ist das Ziel des Volksbegehrens

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat mit zwei Grundsatzentscheidungen die direkte Demokratie in Berlin gestärkt. Die Richter ließen am Dienstag die Volksbegehren zur Kita-Ausstattung und zur Privatisie...

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