Landesverfassungsgericht
Richter erklären Berliner Kita-Volksbegehren für gültig
Dienstag, 6. Oktober 2009 14:58Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Ablehnung des Kita-Volksbegehrens durch den Senat für unzulässig erklärt. Geklagt hatten die Initiatoren der Unterschriftensammlung. Sollten sie nun mit einem Volksentscheid erfolgreich sein, kommen auf das Land zusätzliche Kosten in Millionenhöhe zu.

Foto: picture-alliance/ dpa
Sie sollen in Kitas besser betreut und versorgt werden - das ist das Ziel des Volksbegehrens
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat mit zwei Grundsatzentscheidungen die
direkte Demokratie in Berlin gestärkt. Die Richter ließen am Dienstag die
Volksbegehren zur Kita-Ausstattung und zur
Privatisie...

Stellenmarkt
Wohnungen
Branchenbuch
Kleinanzeigen
Veranstaltungen
Kinoprogramm























Versicherungen
Gesundheitstests
Hotelsuche
Abo
Stadtplan
epaper
Archivsuche
Zeitung Heute
RSS
Newsticker
Video
TV-Programm
Wetter
Gehaltsrechner
Börse
Kredit und Zinsen
Europa
Krankenkassen
Hilfe
Handelsregister
Leserbrief
Kontakt
Mobilportal
iPhone-/iPad-Apps
Heizölvergleich