Landesverfassungsgericht
Berliner Wasser-Volksbegehren ist zulässig
Dienstag, 6. Oktober 2009 13:50Die Ablehnung des Volksbegehrens zur Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe durch den Berliner Senat ist unzulässig. Das entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof in einem Urteil, das am Dienstag verkündet wurde. Geklagt hatten die Initiatoren des Volksbegehrens.
In Berlin dürfen Bürger per Volksbegehren eine Offenlegung von Verträgen zur
Waserversorgung fordern. Das Berliner Verfassungsgericht erlaubte am
Dienstag ein Volksbegehren, dass die Berliner Wasserbetriebe gesetzlich
verpflichten will, bestehende und künftige Verträge mit privaten Firmen zu
veröffent...

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