Ladenöffnungsgesetz
"Berlins verkaufsoffene Sonntage bleiben"
Sonntag, 21. Juni 2009 15:25Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag die Klagen gegen Berlins liberalisiertes Ladenöffnungsgesetz. Die Kirchen sehen das Grundrecht auf Religionsfreiheit verletzt. Doch Klaus Wowereit ist sich sicher: Einkaufen am Sonntag wird es auch weiterhin geben.

Das Bundesverfassungsgericht wird Berlins liberalisiertes Ladenöffnungsgesetz nach Überzeugung des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) nicht kippen. Die obersten Richter verhandeln am kommenden Dienstag über die Verfassungsbeschwerden der beiden Kirchen. Diese sehen durch zehn verkaufsoffene Sonntage einschließlich der vier Adventssonntage im Jahr das Grundrecht auf Religionsfreiheit verletzt.
„Unser Gesetz ist sorgfältig ausgearbeitet worden, und deshalb bin ich zuversichtlich, dass es Bestand haben wird“, sagte Wowereit. Die Kritik von Kirchen und Gewerkschaften, das Ladenschlussgesetz gehe in der Hauptstadt auf Kosten der Kirchen und Arbeitnehmer, wies er zurück. Das Gesetz sei eine „vernünftige Lösung, die im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten liegt und mit der Beschränkung auf zehn verkaufsoffene Sonntage die Interessen der Beschäftigten wahrt“, sagte Wowereit. Er könne auch nicht erkennen, „inwieweit der Sonntag in seinem Charakter als christlicher Feiertag beeinträchtigt wird“. Ein Urteil in Karlsruhe wird voraussichtlich nach der Sommerpause erwartet.
"Eine Art Probebohrung“
Das bundesweit liberalste „Ladenöffnungsgesetz“ trat in Berlin am 17. November 2006 in Kraft. Von der Anhörung vor dem Ersten Senat wird eine Signalwirkung für ganz Deutschland erwartet.
Mit seinen „extensiven“ Ausnahmeregelungen zum Sonntagsschutz wolle das Land Berlin „die Grenzen austesten“, heißt es in der Beschwerdeschrift des Erzbistums Berlin. Das Berliner Abgeordnetenhaus habe „gewissermaßen eine Probebohrung vorgenommen“, um festzustellen, wie weit der Sonntagsschutz zugunsten ökonomischer Interessen ausgehöhlt und verdrängt werden könne.
Die Kirchen argumentieren auch, dass es ihnen „unzumutbar erschwert“ werde, ihre Gläubigen mit Gottesdiensten zu erreichen – insbesondere diejenigen, die im Einzelhandel arbeiteten.dpa/ddp/mim























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