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Glücksspiel

Berliner Gericht verbietet Leuchtwerbung für Lotto

Schon aus der Ferne machen sie auf die Lotto-Annahmestellen aufmerksam - die gelben Leuchtschilder mit dem roten Kleeblatt und dem Lotto-Schriftzug. Damit könnte bald Schluss sein. Denn das Landgericht Berlin hat einer Annahmestelle in der Hauptstadt die Beschriftung mit dem Lotto-Kleeblatt untersagt.

Das Landgericht Berlin hat vor einer Woche einer Annahmestelle in der Hauptstadt die Beschriftung mit dem Lotto-Kleeblatt untersagt, teilte der Deutsche Lottoverband in Hamburg mit. Diese sei nur erlaubt, wenn darauf die Warnhinweise zur Spielsuchtpräsentation in gleicher Deutlichkeit angebracht werden (Az.: 102 O 273/08). "Wir...

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