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Pfandbon-Urteil

Wolfgang Thierse verteidigt seine Richterschelte

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Dass die Kündigung einer Supermarktkassiererin wegen der Unterschlagung von 1,30 Euro in Pfandbons rechtens ist, hat den Bundestagsvizepräsident zu einer scharfen Wortwahl veranlasst. "Asozial" nannte er das Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts. Trotz Kritik an seinen Worten bleibt er seiner Meinung treu.

Thierse verteidigt Richterschelte
Foto: DDP
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) rudert zurück - aber nicht ganz

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) verteidigt seine Kritik an einem Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts. "Die Wortwahl mag scharf gewesen sein", sagte Thierse der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse".

Doch die Empörung über die fristlose Entlassung einer Supermarktkassiererin für die angebliche Unterschlagung von 1,30 Euro bleibe.

"Es ärgert mich, dass die Kleinen brutal bestraft, die Großen hingegen für ihre Fehler sogar noch belohnt werden", sagte Thierse. Ein solches Urteil zerstöre das Vertrauen in die Demokratie. Gegenüber der "Berliner Zeitung" hatte Thierse das Urteil als "barbarisch" und "asozial" bezeichnet. Woraufhin die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Karin Aust-Dodenhoff Thierse eine unangemessene Wortwahl vorwarf.

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Das Landesarbeitsgericht hatte am Mittwoch die umstrittene Kündigung der Kassiererin Barbara E. wegen der Unterschlagung von 1,30 Euro endgültig bestätigt. Die Supermarkt-Kassiererin soll zwei Leergutbons für sich eingelöst haben, die Kunden zuvor verloren hatten. Die 50-Jährige bestreitet die Tat.

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