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Neues Kinderschutz-Gesetz

Berliner Kinder müssen regelmäßig zum Arzt

Berlin verschärft sein Kinderschutzgesetz: Der Senat kontrolliert künftig die Pflichtuntersuchungen beim Kinderarzt. Rund 10.000 säumige Familien bekommen deshalb demnächst Besuch vom Gesundheitsamt. Vernachlässigte Kinder sollen so früher entdeckt werden.

Vorsorgeuntersuchung bei Kindern
Foto: Hunger
Bei den Reihenuntersuchungen hört ein Kinderarzt den Herzschlag ab, testet Reflexe und begutachtet die Gesamtentwicklung der Kinder - wie hier bei Marius

Das neue Kinderschutzgesetz soll in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten. Dann wird jedes Kind in Berlin eine Identifikationsnummer erhalten. Bei jeder Reihenuntersuchung (U1–U9) meldet der Kinderarzt diese Nummer dem zentralen Kindervorsorgezentrum in der Charité. Dort findet ein Datenabgleich statt.

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