Neues Kinderschutz-Gesetz
Berliner Kinder müssen regelmäßig zum Arzt
Donnerstag, 24. September 2009 14:53 - Von Gilbert SchomakerBerlin verschärft sein Kinderschutzgesetz: Der Senat kontrolliert künftig die Pflichtuntersuchungen beim Kinderarzt. Rund 10.000 säumige Familien bekommen deshalb demnächst Besuch vom Gesundheitsamt. Vernachlässigte Kinder sollen so früher entdeckt werden.

Das neue Kinderschutzgesetz soll in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten. Dann wird jedes Kind in Berlin eine Identifikationsnummer erhalten. Bei jeder Reihenuntersuchung (U1–U9) meldet der Kinderarzt diese Nummer dem zentralen Kindervorsorgezentrum in der Charité. Dort findet ein Datenabgleich statt.
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