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22.02.12

Berlin-Reinickendorf

Todesschuss - Polizist handelte in Nothilfe

Im August 2011 hatte ein Berliner Polizist eine psychisch kranke Frau erschossen. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen bereits vor Monaten ein. Und auch dienstrechtlich hat der Fall für die beteiligten Beamten keine Folgen.

© Steffen Pletl
Amtshilfe
Am 24. August 2011 erschoss ein Beamter in Berlin-Reinickendorf eine psychisch kranke Frau

Für die Berliner Polizei ist der Fall abgeschlossen: Am 24. August 2011 erschoss ein Beamter in Reinickendorf eine psychisch kranke Frau, die sich gegen eine zwangsweise Vorführung beim Amtsgericht gewehrt hatte. Nach Abschluss einer internen Nachbereitung teilte die Polizei jetzt mit: Für den Schützen hat der Fall keine dienstrechtlichen Folgen. Die Beamten hätten bei dem Einsatz weder ihre Kompetenzen überschritten noch gegen interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen verstoßen.

In einer schriftlichen Antwort auf Anfrage heißt es weiter, "die von den Polizeibeamten getroffenen Maßnahmen" seien "rechtmäßig" gewesen. Es seien aber Verbesserungsmöglichkeiten für Einsätze im Zusammenhang mit psychisch Kranken erkannt worden.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen wegen des Schusses bereits Mitte September 2011 eingestellt. Der Schütze habe in Nothilfe – einer Art Notwehr zugunsten Anderer – gehandelt, um einen bedrohten Kollegen zu retten. Wie es zu der Situation gekommen war und ob sie durch ein anderes Vorgehen vermeidbar gewesen wäre, hatte die Staatsanwaltschaft nicht untersucht.

Der Polizeiwissenschaftler Professor Thomas Feltes (Ruhr-Universität Bochum) dagegen hatte das Vorgehen der Polizei kritisiert und gesagt: Die Frau hätte "nicht sterben dürfen". Auch eine erfahrene Psychotherapeutin kritisierte den Einsatz heftig.

Die unter Wahnvorstellungen – und offenbar einer besonders großen Furcht vor Einbrechern – leidende Andrea H. lebte in einem betreuten Wohnprojekt. Im August sollte sie zwangsweise beim Amtsgericht Wedding vorgeführt und anschließend womöglich in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Als zwei Polizisten mit einem Amtsbetreuer bei ihr klopften, öffnete H. nicht. Die Beamten ließen die Tür von einem Schlüsseldienst öffnen. Als sie aufgedrückt wurde, fuchtelte die vermutlich verängstigte H. mit einem Messer herum. Die Polizisten setzten Pfefferspray ein, bevor die 1,60 Meter kleine Frau die Tür wieder schließen konnte.

Nach dem Auframmen der Tür eskalierte die Lage

Wenig später eskalierte die Lage. Statt des von den Beamten angeforderten Sondereinsatzkommandos rückten Bereitschaftspolizisten an. Sie rammten die Zimmertür auf. Als Andrea H. daraufhin mit einem Messer in der Hand in Richtung der Männer stürmte, strauchelte ein Polizist. Die Frau, so die Angaben der anderen Polizisten, versuchte mit dem Messer über den Schild hinweg auf den Beamten einzustechen. Daraufhin schoss der Kollege aus etwa 1,50 Meter Entfernung und traf die Frau in den Oberkörper. Die Kugel durchschlug ihre Leber, Andrea H. verblutete.

Polizeiwissenschaftler Feltes sagte zu dem Geschehen unter anderem, die Polizisten hätten sich angesichts des Widerstands der Frau zurückziehen und einen Psychologen oder Familienangehörigen rufen sollen. Auf jeden Fall hätten sie die Tür ruhiger öffnen müssen, nicht mit einer Ramme. Eine erfahrene Psychotherapeutin sagte dapd, das Auframmen "dürfte die Frau in Todesangst versetzt haben". Auch die Expertin sagte: Statt brachial vorzugehen hätten die Beamten einen Psychologen oder Therapeuten hinzuziehen müssen.

Laut Polizei wurden bei der Nachbereitung des Falles "ergänzende Maßnahmen erarbeitet", um die Mitarbeiter "noch weiter" für Schwierigkeiten und Konsequenzen im Umgang mit psychisch kranken Menschen zu sensibilisieren. Diese Maßnahmen würden etwa bei Schulungen, der Ausbildung oder bei Gesprächen mit Bezirksamtsmitarbeitern umgesetzt.

Quelle: dapd/sei
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