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22.02.12

Berlin-Mitte

Anlieger müssen für Tilla-Durieux-Park zahlen

Bis zu 100.000 Euro müssen Anlieger für den Bau des drei Millionen Euro teuren Tilla-Durieux-Parks in Berlin-Mitte bezahlen. So urteilte das Verwaltungsgericht.

© picture-alliance/Tagesspiegel
Frühling im Tilla-Durieux-Park in Berlin
Anlieger wollten per Klage die finanzielle Beteiligung am Bau des Tilla-Durieux-Parks abwenden

Das grüne Band am Potsdamer Platz kommt Anwohner teuer zu stehen. Für den Bau des drei Millionen Euro teuren Tilla-Durieux-Parks müssen die Anlieger zahlen, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit. Mit dem Beschluss wurden drei Klagen von Eigentümern in Eilverfahren zurückgewiesen.

Das Bezirksamt Mitte hatte laut Gericht 2003 den nach einer Schauspielerin benannten Park auf 24.000 Quadratmetern mit zwei unregelmäßig geneigten Grasflächen fertiggestellt. Der Erschließungsaufwand ohne Grunderwerbskosten habe nach Berechnungen der Behörde etwa drei Millionen Euro betragen. Nach Angaben von Gerichtssprecher Stephan Groscurth kommen auf Betroffene anteilig nach Grundstücksgröße Forderungen bis zu 100.000 Euro zu.

Anlieger wollten per Klage die finanzielle Beteiligung abwenden. Dies ist nun gescheitert. Zwar sei der Park eine Ausgleichsfläche für Eingriffe in den Naturschutz an anderer Stelle, so das Gericht. Dies ändere aber nichts daran, dass die Anlage beitragsfähig sei. Das sei der Fall, weil sie zur Erschließung des Baugebietes notwendig gewesen sei.

Der Park diene der Erholung der hier lebenden Menschen und habe damit die Funktion eines Gartenersatzes, begründete das Gericht. Dies gelte auch für die geneigten Rasenflächen. Dass auch Touristen die Grünfläche nutzen könnten oder weiteres Grün in der Umgebung da sei, ändere nichts an dieser Einstufung.

Gegen die Entscheidung können die betroffenen Anlieger des Parks Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen – doch die Erfolgsaussichten sind gering, wie das Beispiel einer nur 4000 Quadratmeter großen Grünanlage in Schöneberg zeigt. Dort entschied auch das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2010, dass die Anlieger des Parks im Umkreis von 200 Metern um die Anlage zwischen Pallas- und Gleditschstraße sich an den Erstellungskosten von 1,7 Millionen Euro beteiligen müssen.

Quelle: dpa/ij
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