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15.02.12

Korruptionsprozess

BSR-Vorstand Lothar Kramm tritt zurück

Knapp zwei Jahre nach der Anklage gegen Lothar Kramm wegen Bestechlichkeit räumt der Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung seinen Posten. Im April muss er sich vor Gericht verantworten. Den Rücktritt hatten Opposition und Staatsanwälte schon lange gefordert.

© picture alliance / dpa/dpa
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Die BSR hat sich in der Vergangenheit stets hinter ihren Vorstand Kramm gestellt und seine Weiterbeschäftigung gegen alle Kritik verteidigt

Nach der Ankündigung des Prozesstermins gegen ihn wird der Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung (BSR), Lothar Kramm, Ende Februar zurücktreten. BSR-Sprecherin Sabine Thümler bestätigte, dass sich Kramm voraussichtlich von der zweiten Aprilhälfte an vor dem Landgericht verantworten muss.

Kramm ist wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und des Verrats von Geschäftsgeheimnissen angeklagt. Einen offiziellen Eröffnungstermin gibt es nach Angaben des Landgerichts bisher jedoch nicht.

"Herr Kramm macht jetzt konsequent das, was er immer angekündigt hat. Er legt sein Amt nieder, wenn ein Termin für das Verfahren in der Hauptsache gegen ihn bekannt wird oder ein Nachfolger für ihn gefunden wurde", sagte Thümler.

Kramm habe schon im vergangenen Sommer bei Erhebung der Anklage sein Amt niederlegen wollen. Damals sei er vom damaligen Aufsichtsrat gebeten worden, weiterzumachen. Seine Arbeit werde bis zur Berufung eines Nachfolgers von den verbleibenden zwei BSR-Vorständen mit erledigt.

Der Rücktritt Kramms erfolge einvernehmlich mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der BSR, Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos), sagte ein Sprecher der Finanzverwaltung.

Nußbaum hatte erst im rot-schwarzen Senat den Vorsitz übernommen. Zuvor lag dieser bei der Wirtschaftsverwaltung. Es solle jetzt zeitnah ein Nachfolger für Kramm gefunden werden, sagte der Sprecher. In das bereits laufende Auswahlverfahren seien auch externe Personalberater eingebunden. Im Januar hatte Nußbaum von einer zweistelligen Zahl von Bewerbern gesprochen.

Kramm ist angeklagt, das Planungs- und Ausschreibungsverfahren zur Modernisierung der Müllverbrennungsanlage Ruhleben zwischen 2005 und 2007 korruptiv beeinflusst zu haben. Er soll Betriebsgeheimnisse an einen Lobbyisten weitergegeben haben. Bei zwei persönlichen Treffen und in mehreren Telefonaten sowie per Telefax und E-Mail soll der BSR-Manager den Lobbyisten über Termine, Anzahl der Bewerber und Kostenschätzungen informiert haben. Für die Vermittlung eines Millionen-Auftrages soll ihm eine Provision von 1,2 Millionen Euro versprochen worden sein.

Der Aufsichtsrat und der BSR-Vorstand hatten Kramm mehrfach das Vertrauen ausgesprochen. Das Landgericht ließ die Anklage zunächst nicht zu, weil eine Verurteilung als unwahrscheinlich eingeschätzt wurde. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, der das Kammergericht stattgab. Es verwies das Verfahren an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts.

Quelle: dpa/mim
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