Streit um Tarifsenkung
EU nimmt Berliner Wasserpreise unter die Lupe
Nach der Abmahnung durch das Kartellamt will nun auch die EU die Berliner Wasserpreise überprüfen. Vor allem die Gewinnzusagen an private Konzerne machen die Brüsseler Wettbewerbshüter stutzig. Damit steigt der Druck auf den Senat weiter.
Von Joachim Fahrun
Ein Jahr nach dem erfolgreichen Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung des Berliner Wassers muss der Senat an einer weiteren Front kämpfen. Die Beihilfenkontrolle der EU-Wettbewerbskommission hat über die Bundesregierung Berlin aufgefordert, die Hintergründe des 1999 geschlossenen Handels zu erklären. Sie hat den Verdacht, es könnte sich um unerlaubte Beihilfen für die beteiligten Konzerne handeln.
Besonders interessiert die Brüsseler Wettbewerbshüter die auch von den Initiatoren des Berliner Volksbegehrens kritisierte weitgehende Gewinngarantie zugunsten der privaten Anteilseigner RWE und Veolia, die zusammen 49,9 Prozent an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) halten und die bei der Verteilung von Überschüssen gegenüber dem Miteigentümer Land Berlin bevorzugt werden. "Sind die asymetrische Gewinnausschüttung zugunsten der privaten Investoren RWE und Veolia und die Gewinnausfallgarantie aus Ihrer Sicht vom Grundsatz des privaten Investors gedeckt?", heißt es in dem Schreiben, das am 4. November 2011 in der deutschen Vertretung in Brüssel eingegangen war und das nun vertraulich vom Senat ans Berliner Landesparlament übermittelt worden ist. Sollten die Fragen der Kommission nicht geklärt werden können, "muss möglicherweise ein förmliches Prüfverfahren auf Grundlage der verfügbaren Informationen eröffnet werden", heißt es in dem Schreiben.
Der Vorstoß aus Brüssel ist die Folge einer Beschwerde, die Transparency International und die Berliner Verbraucherzentrale im Sommer 2011 nach Brüssel geschickt hatten. Indem die EU nun aktiv geworden ist, steigt der Druck auf den Berliner Senat weiter an, beim Streitthema der Wasserpreise weiter zu kommen.
Erwartungen nicht erfüllt
Denn bisher ist nicht viel geschehen, seit am 13. Februar 2011 665.000 Berliner für die Offenlegung der Wasserverträge und damit aus Sicht der Initiatoren des ersten erfolgreichen Volksentscheids der Berliner Geschichte auch für deren Veränderung gestimmt hatten. Wasser kostet immer noch so viel wie zuvor. Senat und die privaten Miteigentümer RWE und Veolia haben auch 2011 wieder wahrscheinlich mehr als 200 Millionen Euro am Berliner Wasserkunden verdient. "Die Erwartungen haben sich nicht erfüllt", sagt Ulrike Kölver, eine Sprecherin des Berliner Wassertisches. "Es hat sich noch zu wenig getan", findet auch Jörg Stroedter, SPD-Fraktionsvize und zuständig für das Thema Daseinsvorsorge.
Inzwischen widmet sich ein Sonderausschuss im Abgeordnetenhaus den Wasserverträgen. Die Opposition beklagt, dass sie ohne zusätzliche Mitarbeiter und Geld die komplizierten Vertragswerke aufdecken soll. "Der Senat wollte die Sache aussitzen", bemängelt die Aktivistin Kölver. Der Senat habe versucht, den wahren Sinn des Volks-Votums misszuverstehen.
Offiziell ist auch der neue SPD/CDU-Senat wie schon die alte rot-rote Regierung dabei, mit dem verkaufswilligen Energiekonzern RWE über eine Übernahme seiner knapp 25 Prozent an die Wasserbetriebe zu verhandeln. Der Hebel sei auch für den neuen Senat die Eigentumsfrage, sagt Senatssprecher Richard Meng. Aber: "Wie schaffen wir es, die Anteile zu einem vertretbaren Preis zurückzuholen?"
Vor allem große Teile der SPD drängen darauf, dass die Stadt wieder die Kontrolle über die Wasserbetriebe übernimmt. 1999 hatte die damalige große Koalition aus CDU und SPD 49,9 Prozent der BWB für 1,7 Milliarden Euro verkauft und die unternehmerische Führung an die Privaten abgegeben.
Um 19 Prozent überzogen
Bisher sind jedoch die Preisvorstellungen der RWE aus Sicht des Senats zu hoch. Weil der Veolia-Konzern seine Wasser-Anteile behalten möchte, müsste sich Berlin mit den Franzosen über eine Änderung der Verträge und der darin festgeschriebenen Verteilung der Gewinne einigen. Der SPD-Politiker Stroedter schlägt vor, Veolia RWE-Anteile anzubieten und im Gegenzug die Gewinnzusagen zu kappen. "Wir müssen die völlig überzogenen Renditeerwartungen reduzieren", sagt Stroedter.
Die neue Koalition nimmt jedoch gegenüber den privaten Anteilseignern eine andere Haltung ein als die bis zu den Wahlen vom Linken-Wirtschaftssenator Harald Wolf geführte Wirtschaftsverwaltung. Wolf hatte noch nach dem Start des Volksbegehrens das Bundeskartellamt eingeschaltet. Die Wettbewerbshüter sollten die Berliner Trinkwasserpreise überprüfen. Das taten die Bonner Beamten und gelangten nach einem Vergleich mit den Preisen andernorts zu der Erkenntnis, dass die Tarife in der Hauptstadt um 19 Prozent überzogen seien. Für März wird eine offizielle Preissenkungsverfügung erwartet. Die Wasserbetriebe klagen dagegen mit dem Argument, das Kartellamt sei nicht zuständig für den Wassersektor.
Während Wolf sich durch den Juristen Markus Kerber vertreten ließ, um die eigenen Wasserbetriebe dazu zu bringen, die Auflagen des Kartellamtes zu erfüllen, geht die neue Senatorin Sybille von Obernitz einen anderen Weg. "Es gibt sicherlich einen Kurswechsel in der Wasserpolitik", sagte Obernitz' Staatssekretär Nicolas Zimmer (CDU): "Wir versuchen im Wege von Verhandlungen mit den privaten Anteilseignern zu einer Lösung zu kommen". Deshalb sei es folgerichtig, sich "von der anwaltlichen Vertretung zu verabschieden", sagte Zimmer. Vergangene Woche hatte Kerber sein Mandat niedergelegt.
Zimmer erwähnt mit keinem Wort die Absicht, die Wasserpreise zu senken. Stattdessen spricht er von dem Ziel, "langfristig stabile Wasserpreise zu erhalten".
Aus Sicht der Wasser-Aktivisten führt ein solcher Harmonie-Kurs jedoch nicht weiter. Thomas Rudek, der sich mit einer Handvoll Mitstreiter vom Berliner Wassertisch abgespalten hat und nun unter dem Titel "Berliner Wasserbürger" agiert, will die Teilprivatisierungsverträge juristisch zu Fall bringen und für nichtig erklären lassen. Rudek schließt auch nicht aus, ein zweites Volksbegehren zu starten, um das Land zur Rekommunalisierung des Wassers zu verpflichten. Zunächst wollen die Aktivisten aber zwei Klagen abwarten, die der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) anstrengen will. Eine der Klagen ist verwaltungsrechtlich begründet. Denn wenn es sich bei den Wassertarifen um Gebühren handele, für die das Kartellamt tatsächlich nicht zuständig ist, dürften diese nur kostendeckend erhoben werden. Dann seien aber die Gewinnabführungen an Land und Private unzulässig. Die zweite Klage sei zivilrechtlicher Art. Denn wenn es sich um Preise handelt, will der VDGN die vom Kartellamt angeordnete Preissenkung um 19 Prozent durchsetzen.
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