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31.01.12

Schwabenhass

Hohe Haftstrafe für Kinderwagen-Brandstifter

Das Berliner Landgericht hat einen Zeitungsboten zu fast sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte mehrere Kinderwagen in Prenzlauer Berg angezündet. Sein Motiv: "Schwabenhass".

© Steffen Pletl
Kollwitzplatz
Hass auf Zugezogene. "Schwaben schlagen" steht auf einer Parkbank am Kollwitzplatz

Ein 29-Jähriger, der im Sommer vergangenen Jahres in Häusern in Prenzlauer Berg mindestens elf Mal Feuer legte, wurde am Montag von einer Moabiter Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Es handele sich um schwere Straftaten, sagte der Vorsitzende Richter. Die Kammer glaube dem Angeklagten jedoch, dass er keine Menschen verletzen wollte.

Der Zeitungsausträger Maik D. war am 19. August festgenommen worden, nachdem er Sekunden zuvor im Haus Winsstraße 72 einen Kinderwagen in Brand gesetzt hatte. Später gab er zu, in den Tagen zuvor zehn weitere Brände gelegt zu haben. Bis auf einen Fall hatte der Mann in Hausfluren abgestellte Kinderwagen angezündet. Es wurde mehrere Personen verletzt. Darunter drei Kinder, die wegen leichter Rauchgasvergiftungen behandelt werden mussten.

Ein als Zeuge geladener Polizist sagte am Montag, dass Maik D. als Motiv "Schwabenhass" angegeben habe. Es habe ihn nach eigenen Angaben geärgert, dass die alten Bewohner durch die steigenden Mieten verdrängt würden und reicheren Landsleuten, die aus dem Süden Deutschlands kämen, Platz machen müssten. MaikD. hatte dieses Motiv vor Gericht bestritten und gesagt, dass er sich die Taten nicht erklären könne.

Mutter duschte geistig behindertes Geschwister zu heiß

Eine forensische Psychiaterin sprach von "einem sozialen Suizid". Maik D. sei ein "introvertierter, gehemmter, ängstlicher, zwanghafter Mensch". Es sei möglich, dass er sich in "eine Handlung flüchtete", um sein altes, als schwer erträglich empfundenes Leben nicht mehr weiterführen zu müssen und Hilfe zu bekommen. Bei dem Gespräch mit ihm, so die Psychiaterin, habe er auch von "Erleichterung und Faszination" gesprochen, weil die Feuerwehr wegen ihm gekommen sei. Die Gutachterin hielt den Angeklagten aber für voll schuldfähig. Er habe die Brände ausnahmslos während seiner Rundgänge als Zeitungsverteiler gelegt, sagte sie. Und er sei in der Lage gewesen, seine Arbeit problemlos zu verrichten.

Maik D.s Verteidigerin verwies auf seine Kindheit, die geprägt gewesen sei vom Alkoholismus des Vaters und Aufenthalten in Kinderheimen. Besonders traumatisiert habe ihren Mandanten ein Erlebnis, dass er mit elf Jahren gehabt hatte. Seine Mutter hatte damals ein geistig behindertes Geschwister zu heiß geduscht. Das Kind sei zwei Tage später gestorben, und Maik D. habe den auf dem Boden liegenden Leichnam gefunden. Sie halte diese Duplizität der Ereignisse nicht für zufällig, so die Anwältin: Ein Kind werde mit heißem Wasser verbrannt. Und das Geschwisterkind, das heute noch unter diesem Verlust leidet, steckt später Kinderwagen an. "Mein Mandant war mit seinem Leben überfordert", sagte sie. "Seine Taten waren ein Hilfeschrei."

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