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30.01.12

Senatsverwaltung für Gesundheit

Kassenzahnärztliche Vereinigung wird überprüft

Auch bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) soll es zu unrechtmäßige Zahlungen an zwei Vorstände gekommen sein. Dabei geht es um 76.000 Euro. Die Berliner Senatsverwaltung prüft die Vorwürfe.

Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit prüft zurzeit, ob es auch bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) unrechtmäßige Zahlungen an zwei Vorstände gab. Dabei geht es um die Rückerstattung von Anwaltshonoraren in einer Gesamthöhe von 76.000 Euro.

Diese Summe hatten die beiden Vorstände zunächst privat bezahlt und dann von der Vereinigung zurückgefordert, da die KZV-Rechtsschutzversicherung nicht alle Kosten für den Rechtsbeistand ersetzte.

Die KZV-Vertreterversammlung hatte der Rückforderung nach Angaben der Vereinigung im November 2011 mit Mehrheit zugestimmt.

Die KZV-Vorstände Jörg-Peter Husemann und Georg Pochhammer wehrten sich seit dem Jahr 2005 gegen ein gegen sie eingeleitetes Strafverfahren. Dabei ging es um einen Betrugsvorwurf. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde nach Angaben der Vereinigung 2010 eingestellt. Zu einem Strafprozess, dessen Kosten vom Versicherungsschutz abgedeckt worden wären, kam es nicht mehr.

Die Höhe der Anwaltshonorare habe die KZV durch die Berliner Rechtsanwaltskammer prüfen lassen, sagte Husemann. Die von den beauftragten Anwälten veranschlagten Stundensätze in Höhe von 350 bis 400 Euro habe die Kammer als "im guten Mittelfeld" eingeordnet.

Ihre Position hat die KZV vergangene Woche der Gesundheitsverwaltung als Aufsichtsbehörde dargelegt. Husemann hofft, dass die Argumentation dort Gehör findet und die Rückzahlung akzeptiert wird.

Die Behörde hat den Fall noch nicht zu Ende geprüft. Die KZV hat die Bedingungen ihrer Rechtsschutzversicherung inzwischen so geändert, dass auch die Kosten für Ermittlungsverfahren davon abgedeckt sind.

Quelle: dpa/mim
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