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28.01.12

Prozess

Jugendlicher niedergestochen - Richterin schockiert

Die Tat ließ die Richtern ratlos zurück: Das Jugendgericht Moabit hat einen 18-jährigen Berliner zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt. Im Februar 2011 hatte er einem Jugendlichen ohne Grund in den Rücken gestochen. Das Opfer ist noch immer traumatisiert.

© picture-alliance / ANP XTRA
Symbolfoto Justiz - Gericht - Niederlande
Das Jugendgericht Moabit hat Dennis P. zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt

"Es ist frappierend, wie sich die Bilder gleichen", sagt Richterin Iris Berger. Sie bezieht das auf die Vorstrafe eines der Angeklagten. Aber diese Wertung ist durchaus auch passend zu anderen brutalen Vorfällen in Berliner Nahverkehrsmitteln, die in den vergangenen Monaten vor Moabiter Jugendstrafkammern verhandelt wurde n .

Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung sind drei junge Männer, die am 6. Februar 2011 in der Vorhalle des U-Bahnhofs Onkel-Toms-Hütte zwei 17-Jährige überfielen. Es gab keinen Anlass, nicht einmal einen provokanten Blick der Opfer. Aber das spielte auch gar keine Rolle. "Wir waren auf Streit aus, wollten uns mit Leuten anlegen, Stress machen", sagt der mittlerweile 18-jährige Dennis P. Sie hatten sich vorher in der Wohnung von Dennis P.s Eltern in Steglitz getroffen. Hatten sich Bier, Wodka und eine Flasche Jägermeister gekauft. Kippten das alles sinnlos in sich hinein. Hörten Musik. Ein Joint wurde herumgereicht. Gegen Mitternacht sei ihnen die kleine Feier dann jedoch zu langweilig geworden, berichten sie übereinstimmend vor Gericht.

Die Opfer saßen in der U-Bahn

Dann zogen sie los. Zu fünft. Zur Gruppe gehörte auch ein Geschwisterpaar. Das Verfahren gegen die beiden, sie hatten nur zugesehen, wurde vom Staatsanwalt eingestellt. Alle fünf waren zunächst mit einem Linienbus gefahren, anschließend mit der U-Bahn. In dem Waggon saßen außer ihnen nur die beiden 17-jährigen Jungen. Sie kamen von einer Feier, wollten nach Hause, unterhielten sich leise.

Ob sie sich irgendwie verständigt hätten, jetzt einen Angriff zu unternehmen, möchte Richterin Berger wissen. "Mit Worten, Blicken, Gesten?" Sie bekommt darauf von keinem der Angeklagten eine Antwort. Es schien für alle klar zu sein, dass sie mit diesen beiden Jugendlichen ihre Opfer gefunden hatten. Und es geschah offenbar alles ganz mechanisch: Die 17-Jährigen verließen den Waggon. Die Bande folgte ihnen. Der mittlerweile 21 Jahre alte Felix He. griff einem der Jungen ins Haar, zog seinen Kopf nach unten und versetzte ihm Faustschläge. Auch der damals 17-jährige Jermanine H. schlug zu.

Mit Messer im Rücken geflohen

Dennis P. packte das zweite Opfer, schlug es, forderte "Geld her!" Der Junge habe sich jedoch losreißen können, sagt Dennis P. "Und dann ist es passiert …" Er stockt. "Was ist passiert?", fragt die Richterin. "Dann habe ich ihm das Messer in den Rücken gerammt." Der Junge konnte dennoch fliehen. Er wurde nicht lebensgefährlich verletzt. Geblieben ist die Angst. Er scheut sogar die Begegnung im Gerichtssaal. Sein Anwalt bittet das Gericht zu prüfen, ob sein Mandant wirklich gehört werden müsse. Die Prozessbeteiligten verzichten. Was geschehen ist, wurde umfassend von den Angeklagten berichtet. Und der Sinn dieses Überfalls hätte sich auch nach der Zeugenaussage der Opfer kaum ergeben. "Das Dumpfe, Sinnlose dieser Tat, das lässt uns ratlos zurück", wird Richterin Berger bei der Urteilsbegründung sagen.

Die Ermittler suchten anfangs vergeblich nach den Tätern. Im April wurden Aufnahmen der im U-Bahnhof installierten Überwachungskameras veröffentlich. Wenig später erfolgten die Festnahmen.

Jermanine H., dem nur ein Schlag nachgewiesen werden konnte, wird vom Gericht lediglich verwarnt. Verbunden mit der Auflage, sich wegen seines regelmäßigen starken Alkoholkonsums bei einer Drogenberatung zu melden.

Wiederholungstäter bekommt höchste Strafe

Dennis P. wird zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt. In einem halben Jahr wird die Jugendstrafkammer entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. "Das wird davon abhängen, was Sie bis dahin unternommen haben, um Ihr Leben in ordentliche Bahnen zu bringen", sagt Richterin Berger. Dazu gehöre auch eine Therapie in einer Alkoholentziehungsanstalt.

Felix He. bekommt mit zwei Jahren und drei Monaten die höchste Strafe. Er stand wegen einer anderen Straftat noch unter Bewährung. Es ging um einen Überfall. Felix He. hatte 2009 – auch damals schon im Kreis einer Jugendbande – in einem Park einen Studenten überfallen und ihm eine Schreckschusspistole an den Kopf gehalten. Er war auch bei dieser Tat betrunken. Beute erzielte er nicht. Der Student hatte kein Geld dabei. "Das alles hat sehr viel Ähnlichkeit mit dem, was wir heute verhandelten", sagt Richterin Berger.

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