17-Jähriger angeklagt
Zweitfrau getötet – Prozess wird neu aufgerollt
Ein 17-Jähriger soll angeblich die Zweitfrau seines Vaters getötet haben. Doch das Gericht hat Zweifel. Nun wird dessen Rolle in einem zweiten Prozess neu untersucht.
Hinter verschlossenen Türen wird seit Montag der Prozess gegen einen 17-Jährigen neu aufgerollt, der seine Stiefmutter erstochen haben soll. Im Januar 2011 war der Schüler vom Berliner Landgericht wegen Totschlags zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil allerdings aufgehoben und eine Neuverhandlung vor einer anderen Strafkammer angeordnet. Die Täterschaft des Jugendlichen sei nicht zweifelsfrei festgestellt worden. Das am Montag vor dem Landgericht Berlin begonnene Verfahren gegen den inzwischen 17-Jährigen findet erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Aus Sicht des BGH muss insbesondere die Rolle des Vaters in dem Geschehen geprüft werden.
Die 29-jährige Frau war am Morgen des 23. Februar 2010 in ihrer Wohnung in der Neuköllner Hermannstraße tot gefunden worden. Ein anonymer Anrufer hatte über den Polizeinotruf auf das Verbrechen hingewiesen. Der Junge wurde wenig später verhaftet.
In seinem ersten Prozess vor einem Jahr hatte der Sohn aus einer libanesischen Großfamilie geschwiegen. Zu seinen Gunsten gingen die damaligen Richter von einer spontanen Tat nach einem eskalierenden Streit aus. Demnach wollte die 29-jährige Frau sich vom Vater des Angeklagten trennen und die gemeinsamen Kinder im Alter von drei und anderthalb Jahren mitnehmen.
Im ersten Verfahren hatte der Jugendliche geschwiegen. Die Richter waren damals überzeugt, dass der Angeklagte die Frau tötete, weil sie sich von seinem Vater trennen wollte und für sich die beiden gemeinsamen Kinder beanspruchte. Im Auftrag seines Vaters habe der Jugendliche die beiden Halbbrüder abholen sollen. Zu der Tat sei es gekommen, weil sich die Zweitfrau des Vaters geweigert habe, sie herauszugeben, hieß es damals.
Der BGH gab hingegen später zu bedenken, dass der Familienvater selbst ein Tatmotiv gehabt haben könnte, weil ihn die Frau verlassen wollte. Nach den Vorgaben der obersten Richter muss im zweiten Prozess daher das "Alternativgeschehen" und damit auch die Rolle des Angeklagten, als "Gehilfe, Mittäter oder Auftragstäter" neu geprüft werden. Das Verfahren ist bis Anfang Februar terminiert.
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